Schaden an Nachbarhaus oder Straße - wer haftet?

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M

Myrna_Loy

Du musst schauen, was in der Baugenehmigung steht, manche Gemeinden spezifizieren, wer haftet. Dein Bauunternehmen könnte dazu auch Klauseln im Vertrag haben. Und für gewöhnlich muss die Firma die liefert, vorab klären, wie die Anfahrt gestaltet ist, aber auch das kann im Vertrag anders geregelt sein.
Das zuständige Bauamt müsste Dir Auskunft geben können, wer für die Straßen zuständig ist.
 
11ant

11ant

mit einem 18tonner hoch und runter fahre, wobei runter dann ja leer bedeutet,
Das sind voll achtzehn Tonnen auf drei Achsen und leer zehn Tonnen auf zwei Achsen - wobei das also durchaus schon helfen kann, auch leer die zweite Hinterachse ungehoben zu lassen.
Das mit der Fehlplanung ignoriere ich jetzt mal...
Man(n) kann auch Vorboten eines Herzinfarktes ignorieren. L-Steine dieser Höhe sind ein sehr starkes Indiz für eine unkluge Geländevergewaltigung hart an der Kamikazegrenze.
Dennoch sind wir uns fast sicher, dass die alten Fachwerkhäuser dort ebenfalls über diese Straße gebaut wurden.
Die können balkenweise auf die Baustellen geschafft worden sein, mit Pferden und Flaschenzügen.
 
M

Myrna_Loy

Wir hatten mal einen Fall, bei dem klar war, dass Schäden am Geh- und Radweg über die Gesamtlänge der Baustelle unvermeidbar sind. Die Kosten mussten komplett vom Bauherren beglichen werden. Vorher-Nachher Dokumentation und Ortstermine inklusive. ich erinnere mich vage, dass wir auch für die anliegende Straße entsprechende Infos eingeholt haben. Da es aber eine Bundesstraße war, war die Belastbarkeit ausreichend. Vorgeschrieben wurde auch die Anfahrt ab Ortsschild.
 
Nixwill2

Nixwill2

Du musst schauen, was in der Baugenehmigung steht, manche Gemeinden spezifizieren, wer haftet. Dein Bauunternehmen könnte dazu auch Klauseln im Vertrag haben. Und für gewöhnlich muss die Firma die liefert, vorab klären, wie die Anfahrt gestaltet ist, aber auch das kann im Vertrag anders geregelt sein.
Das zuständige Bauamt müsste Dir Auskunft geben können, wer für die Straßen zuständig ist.
Okay, Baugenehmigung ist noch nicht durch, wird aber direkt danach untersucht werden.


Schlafende Hunde nicht wecken kann gerade in solchen Fällen richtig nach hinten losgehen.
Ich schrieb ja deshalb auch -vorerst-. Ich hab sehr regen Kontakt mit dem Bauamt und bin unfassbar zufrieden wie entgegenkommend, redselig und zielführend sie dort sind. Ich möchte nur jetzt noch keine weitere Frage unvorbereitet Stellen, wenn ich Folgefragen noch gar nicht absehen kann, ich bin gern vorbereitet um nicht unnötig zu nerven. Deshalb fang ich erst einmal hier an und siehe da: schon bin ich wieder ein paar Sprünge weiter.


Nun wart ich mal die restlichen Angebote ab um mich dann intensiver mit den Verträgen der in Frage kommenden beschäftigen zu können. Unser Favorit ist ein Ort ansässiges Unternehmen, dass für dieses Jahr auch den Zuschlag erhalten hat, für die Gemeinde die alltäglichen Dinge machen zu dürfen. Der kennt somit ja auch die Zuständigen beim Amt und kann uns vielleicht die ein oder andere Auskunft geben.


Wir hatten mal einen Fall, bei dem klar war, dass Schäden am Geh- und Radweg über die Gesamtlänge der Baustelle unvermeidbar sind. Die Kosten mussten komplett vom Bauherren beglichen werden. Vorher-Nachher Dokumentation und Ortstermine inklusive. ich erinnere mich vage, dass wir auch für die anliegende Straße entsprechende Infos eingeholt haben. Da es aber eine Bundesstraße war, war die Belastbarkeit ausreichend. Vorgeschrieben wurde auch die Anfahrt ab Ortsschild.
Ich hatte vor meinem Ausgangspost die Hoffnung, dass sowas nie auf den einzelnen abgewälzt werden kann. Ihr habt mir das Gegenteil davon gezeigt, was meine Warnglocken jetzt natürlich aufgeweckt hat.

DANKE!


EDIT:
Wir hatten mal einen Fall...
Wer sind eigentlich wir?
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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