Schreiben von BG Bau erhalten (Bauherrenauskunft)

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blockhauspower

blockhauspower

Meine Stellungnahme bezog sich auf die schwammige Formulierung. Dieses "Argument" hört man ja immer wieder. Ich weiß nicht wie die Versicherung bezahlen würde, also kann ich die ja auch bescheißen.

Dann funktioniert das Prinzip der Solidarität leider für niemanden.
 
Musketier

Musketier

@Masipulami
Das in deinem Fall keine Angehörigen mithelfen, ist registriert.



Trotzdem noch mal eine Hinweis auf diese Halbwahrheit:

Die Helfer müssen über die BG versichert werden
Vom Grundsatz her ist das richtig, aber es gibt die Ausnahme der Gefälligkeitsleistung und dafür zahlt die Bau-BG bei einem Unfall keinen müden Cent.

Siehe Internetseite der Bau-BG:

Ausnahmen nach Gesetz und Rechtsprechung

Bei Helfern, die im Rahmen einer im privaten Bereich üblichen Gefälligkeitsleistung tätig werden, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil solche Handreichungen rechtlich nicht als arbeitnehmerähnlich gelten. Um festzustellen, ob die Tätigkeit eher der Privatsphäre zuzurechnen ist, muss die Beziehung zwischen dem Bauherren und dem Helfer sowie das Ausmaß der Tätigkeit untersucht werden. Hilft der Vater des Bauherren kurz beim Abladen von Baumaterial, wird dies als übliche Gefälligkeit im familiären Bereich anzusehen sein, während die mehrtägige Hilfe eines Freundes beim Dachdecken in der Regel eine versicherte Tätigkeit darstellt.

Und hier noch ein Beispiel vom Merkblatt der Baugesetzbuch

3. Der Vater des Bauherren, der im Nachbarhaus wohnt und zu
dem ein guter und regelmäßiger Kontakt besteht, verunfallt bei
Aufräumarbeiten, die einen geringen zeitlichen Gesamtumfang
beanspruchen. Aufgrund der familiären Verbundenheit ist hier
von einer unversicherten Gefälligkeitsleistung auszugehen

Für gesetzlich nicht versicherte Bauhelfer empfehlen wir, den
Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu prüfen.


Damit stellt sich die Frage, wäre die Hilfe z.B. beim Pinselschwingen vom Vater eine Gefälligkeitsarbeit oder nicht? Beim Vorrichten einer Mietwohnung würde auch niemand auf die Idee kommen, Beiträge für die Bau-BG abzuführen.
Wer mag kann ja mal nach Frontal 21 vom 11.05.2010 suchen, da gibt es einen Artikel von einem Anwalt darüber.
 
Zuletzt bearbeitet:
WildThing

WildThing

Hallo zusammen,

ich muss diesen uralten Thread mal hervorkramen.

Ich habe es soweit verstanden das man seine privaten Helfer der BG Bau melden muss, damit diese gesetzlich Unfallversichert sind. Dies gilt allerdings nur, wenn sie keinen Gefälligkeitsdienst machen, also ungefähr mehr als 40 Stunden am Bau mithelfen.

Aber was ist jetzt wenn die privaten Helfer nicht so viel mithelfen und trotzdem ein Unfall passiert?!? Wer zahlt das dann? Oder muss man sich in diesem Fall noch mal privat absichern als Bauherr?

Für die Bauherren muss man sowieso privat versichert sein, oder? Da gilt das von der BG Bau ja nicht.
 
Musketier

Musketier

Für Gefälligkeitsleistungen zahlt die Baugesetzbuch nicht. Da kann der Helfer höchsten (sofern vorhanden) seine eigene Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Inwieweit hier eine 40h Grenze gilt, wäre mit der BG zu klären.
Beim Bauherren ist ebenfalls die private Unfallversicherung oder die freiwillige Bauherren-Versicherung der BG Ansprechpartner.
 
WildThing

WildThing

Ah ok. Also hab ich das doch soweit richtig verstanden.
Dankeschön!

Wer von euch hat seine privaten Bauhelfer noch mal extra abgesichert? Also mit einer privaten Unfallversicherung für die "Gefälligkeitstätigkeiten"?
 
f-pNo

f-pNo

Hallo zusammen,

da bei uns in ca. 5-6 Wochen die Eigenleistungen anstehen, möchte ich mich auch einmal mit diesem Thema auseinander setzen.
Bisher hat sich bei uns die BG noch nicht gemeldet - wer weiß, ob sie es überhaupt noch von sich aus machen würden.

Da aber für mehrere Wochen meine Eltern (beide > 70 Jahre) sowie für 4-5 Tage meine Schwester / Schwager / evtl. meine Nichte (16 Jahre) zum Helfen anreisen werden, möchte ich diese für den Fall der Fälle nun doch gerne absichern.

Wie und wo komme ich an das Meldeformular ran? Gibt es ggf. bei der BG Bau Beschränkungen (z.B. Alter), welche eine Mitversicherung ausschließen.


Vielen Dank für Eure Antworten.
f-pNo
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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