Deine Frage Martin!
Unsere Empfehlung eine Überprüfung der in Frage kommenden Firmen vorzunehmen, ist eine der ersten Regeln, welche ein zukünftiger Bauherr vor Vertragsabschluss unbedingt beherzigen sollte.
Also:
1. Vor Vertragsunterschrift Firma überprüfen lassen.
2. Wenn Überprüfung Okay, dann per Internet nach weiteren
vermeintlichen Negativ-Informationen suchen, um sich ein
umfangreicheres Bild zu machen.
3. Beherzigen Sie, das sogenannte Referenzen eigentlich keine sind,
da niemand auch negative Dinge verbreiten würde. Referenzen sind
insofern nur Makulatur und nur selten zu gebrauchen.
4. Lassen Sie die Verträge vor Unterschrift durch einen Anwalt auf
rechtliche Einwendungen und von einem Baufachmann, welcher im
Bauvertragsrecht ein As ist, die Vertragsinhalte auf Für und Wider den
Bauherren prüfen.
5. Bauverträge die als Vertragsklausel eine sogenannte
Finanzierungsbestätigung nach Vorgabe der des Unternehmers
enthalten, vor Vertragsabschluss überprüfen, ob es sich dabei nicht in
Wirklichkeit um eine versteckte Abtretungserklärung handelt.
Normaler Weise reicht für den Unternehmer eine Kopie des Schreibens
von der Bank, dem Zweizeiler an die Bauherren, das die Finanzierung
gesichert ist.
Wenn die Firma auf seine eigene Vorgabe besteht, dann nur darauf
einlassen, wenn im Gegenzug eine Erfüllungsbürgschaft über die
gesamte Bausumme geliefert wird. Dran denken, nur Zug um Zug und
per Notar.
6. Der Zahlungsplan sollte stimmen!
Nach Fertigstellung Rohbau, Putz oder Verblendung, Dacheindeckung,
Fenster, Terrassen- u. Haustüre, einschl. Planungskosten, sollte die
bis dahin bezahlte Summe 60 % der Bauvertragssumme nicht
überschreiten.
Wichtig: Zahlungen irgendwelcher Art, bevor Ihnen nicht nachgewiesen
wurde, dass der Bauantrag eingereicht wurde (Bescheinigung
Eingang beim Amt), sollten Sie vertraglich ausklammern. Zudem
sollte diese 1, Rate 3 % nicht überschreiten.
Die 2. Rate sollte dann "Fertigstellung Sohle / Bodenplatte"
heißen. Auch hier gilt, die Ratenhöhe sollte bei Bodenplatte
7 % und bei Kellersohle 10 % nicht überschreiten.
Bitte denken Sie daran, dass die Banken das nicht prüfen, noch dafür
haften.
7. Lassen Sie sich nicht von Dingen wie:
- DEKRA / Tüv geprüft
- Gewährleistungsversicherung
- Schriftliche Zusicherung der Fertigstellung der Bauleistung
- Bauleiter wird gestellt
- Gutachter für die Bauabnahmen
blenden. Das ist zwar schön, aber meist Blendwerk, um Sie zur
Unterschrift zu überreden.
8. Auch Geschenke und Zugeständnisse der Firmen sollen Sie nur zur
Unterschrift überreden. Denken Sie immer daran, ein guter Unternehmer
macht Ihnen faire Angebote und wird nie etwas verschenken.
In der Regel wird er nur mit Ihnen über einen prozentualen Nachlass
verhandeln.
9. Achten Sie darauf, dass Sie nur einen verantwortlichen Vertragspartner
haben.
Wenn Ihnen angeboten wird, das man nur Koordinieren will und das Sie
die Verträge direkt mit den ausführenden Firmen oder einem GU
schließen sollen, wird es schwierig diesen Lizenzgeber, welcher Ihnen
so was anbietet, haftbar zu machen.
Meist bleiben Sie auf dem Ärger mit dem GU dann sitzen und ziehen
den kürzeren.
In der Regel sind diese nachgeschalteten Unternehmen Lizenznehmer,
welcher von der mit Ihnen vereinbarten Vertragsleistung einen nicht
unerheblichen Teil an den Lizenzgeber abgeben müssen.
Da fahren Sie billiger, wenn Sie sich die Firmen selber suchen,
Angebote machen lassen und dann für die Bauplanung einen
Architekten, sowie für die Bauleitung einen Ingenieur separat
beauftragen. Die letzten Beiden haften auch für die ausgeübten
Tätigkeiten.
Ein Lizenzgeber tut das nicht.
Das sind ein Teil der grundlegenden Dinge die ein zukünftiger Bauherr beachten sollte. OHG oder nicht, spielt da keine Rolle. Und bei Angeboten die zu schön sind um wahr zu sein, sollte man doppelt vorsichtig sein.