f-pNo
Hallo zusammen,
wir sind kurz vor der Unterzeichnung unseres Vertrages. Hierin steht eine Passage, welche ich mal zitiere:
"Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Bodensetzungen im Bereich der Arbeitsräume, soweit es sich um verfüllte Außenbereiche handelt, sowie Schwundrisse insbesondere im Dachgeschoss, die keinerlei Bedeutung oder Folgen für die ordnungsgemäße Ausführung haben. Schwundrisse sind durch unterschiedliches Dehnungsverhalten verschiedener Materialien bedingt. Hier empfiehlt der Auftragnehmer eine Verleistung im Zuge der Malerarbeiten."
Mir ist klar, dass es beim Hausbau zu Rissbildungen kommen kann. Dies ist wohl normal.
Wir bauen mit wasserundurchlässigen Beton in Qualität C25/30 (lt. Bauleistungsbeschreibung).
Im Rahmen der Vertragsprüfung erhielt ich vom Sachverständigen des Bauherrenschutzbundes den Hinweis, dass Schwundrisse bis 0,2 mm normal wären. Belegen konnte er es mir nicht.
dem zufolge bat ich mein Bauunternehmen, den Text in "sowie Schwundrisse bis 0,2 mm insbesondere ..." abzuändern. Das Bauunternehmen hat wiederum einen renommierten TÜV-Sachverständigen kontaktiert, der ihnen mitteilte, dass es keine festgeschriebene Größe/Breite für Schwundrisse gibt. dem zufolge möchte die Baufirma diese Passage nicht ändern.
Ich bin Laie und stehe hier mit zwei verschiedenen Expertenaussagen.
Kann mir jemand von den hier anwesenden Profis sagen, ob es eine Norm/DIN/Vorschrift bzgl. der Max. zulässigen Rissbildung gibt und wo ich diese finden kann?
Ich habe ein recht gutes Verhältnis zur Baufirma und möchte dies nur strapazieren, wenn es tatsächlich handfeste Vorgaben hierzu gibt. Ansonsten verlasse ich mich auf die Auskunft der Baufirma und deren guten Ruf.
wir sind kurz vor der Unterzeichnung unseres Vertrages. Hierin steht eine Passage, welche ich mal zitiere:
"Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Bodensetzungen im Bereich der Arbeitsräume, soweit es sich um verfüllte Außenbereiche handelt, sowie Schwundrisse insbesondere im Dachgeschoss, die keinerlei Bedeutung oder Folgen für die ordnungsgemäße Ausführung haben. Schwundrisse sind durch unterschiedliches Dehnungsverhalten verschiedener Materialien bedingt. Hier empfiehlt der Auftragnehmer eine Verleistung im Zuge der Malerarbeiten."
Mir ist klar, dass es beim Hausbau zu Rissbildungen kommen kann. Dies ist wohl normal.
Wir bauen mit wasserundurchlässigen Beton in Qualität C25/30 (lt. Bauleistungsbeschreibung).
Im Rahmen der Vertragsprüfung erhielt ich vom Sachverständigen des Bauherrenschutzbundes den Hinweis, dass Schwundrisse bis 0,2 mm normal wären. Belegen konnte er es mir nicht.
dem zufolge bat ich mein Bauunternehmen, den Text in "sowie Schwundrisse bis 0,2 mm insbesondere ..." abzuändern. Das Bauunternehmen hat wiederum einen renommierten TÜV-Sachverständigen kontaktiert, der ihnen mitteilte, dass es keine festgeschriebene Größe/Breite für Schwundrisse gibt. dem zufolge möchte die Baufirma diese Passage nicht ändern.
Ich bin Laie und stehe hier mit zwei verschiedenen Expertenaussagen.
Kann mir jemand von den hier anwesenden Profis sagen, ob es eine Norm/DIN/Vorschrift bzgl. der Max. zulässigen Rissbildung gibt und wo ich diese finden kann?
Ich habe ein recht gutes Verhältnis zur Baufirma und möchte dies nur strapazieren, wenn es tatsächlich handfeste Vorgaben hierzu gibt. Ansonsten verlasse ich mich auf die Auskunft der Baufirma und deren guten Ruf.