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Reykjavik19
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage, wie viel Sicherheitseinbehalt darf ich bei einer Handwerkerrechnung machen.
Zur Erklärung, mein Mann und ich bauen zur Zeit ein freistehendes Einfamilienhaus in Eigenregie.
Jetzt liegt mir die Rechnung für die Erd- und Entwässerungsarbeiten vor, die ich bezahlen möchte.
Wie viel Sicherheitseinbehalt darf ich (wir) von dieser Rechnung machen? Sind es 10% oder 5%?
Ist es richtig, dass wenn man ein prüffähiges Aufmaß hat 5% einbehalten werden dürfen und wenn dieses Aufmaß nicht vorliegt 10%?
Viele Grüße
Reykjavik
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage, wie viel Sicherheitseinbehalt darf ich bei einer Handwerkerrechnung machen.
Zur Erklärung, mein Mann und ich bauen zur Zeit ein freistehendes Einfamilienhaus in Eigenregie.
Jetzt liegt mir die Rechnung für die Erd- und Entwässerungsarbeiten vor, die ich bezahlen möchte.
Wie viel Sicherheitseinbehalt darf ich (wir) von dieser Rechnung machen? Sind es 10% oder 5%?
Ist es richtig, dass wenn man ein prüffähiges Aufmaß hat 5% einbehalten werden dürfen und wenn dieses Aufmaß nicht vorliegt 10%?
Viele Grüße
Reykjavik