"...Gussasphalt geht nur solange die Fenster bzw. Verglasung noch nicht vorhanden sind!"
Sorry, liebe Gemeinde, doch wenn denn im Rahmen des hier geführten Gedankenaustausches so grober Unsinn veröffentlicht wird, muss ich einmal meine Stimme erheben!
Ein Gussasphaltestrich kann selbstverständlich auch bei bereits eingebauten Glasscheiben eingebaut werden. Warum auch nicht? Die hohe Einbautemperatur des Estrichs (heute um die 170°C) hat mit den Fenstern nichts, überhaupt nichts zu tun! Warum auch?
Vor wenigen Jahren wurde meinerseits in einem zu sanierenden Hochhaus in Trier aufgrund fehlender Aufbauhöhen des Fußbodens überall Gussasphalt empfohlen und auch eingebaut. So wie in tausenden von Wohnobjekten jedes Jahr. Der Estrich darf zudem auch nur dann eingebaut werden, wenn äußere Witterungseinflüsse (wie Wind- und Regenschlag in die Räumlichkeiten) ausgeschlossen werden können.
Wenn denn (und hier wende ich mich bewusst nur an alle sogenannten Halbwissenden) wenn denn eine Anfrage aus der Gemeinde an uns herangetragen wird, dann sollten sich diejenigen ohne Fachwissen nicht aktiv an einem Verwirrspiel durch Falschmeldungen beteiligen.
Der Grundgedanke, einen Gussasphaltestrich zu wählen, kann eigentlich niemals falsch sein. Es sei denn, die Fläche ist zu klein.
Denn kein Asphalteur wird für (beispielsweise) nur 5m² Flächengröße einen 5m³-Kocher anschmeißen! Wegen der benötigten Wärmeenergie.
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Gruß: KlaRa