Solarertrag zu wenig; wie drei Flachkollektoren einstellen

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Zuletzt aktualisiert 09.01.2025
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M

Micha&Dany

Allein die Frage ist schon witzig, zeugt sie doch von erheblicher Unkenntnis und Weltfremdheit! Wer bei diesen Leistungsangaben einen Drehstromanschluß vermutet, zeigt recht deutlich die Werthaltigkeit der Vermutungen von "Hobbyexperten".
Ich bin also Weltfremd, da ich kein Experte für Heizungspumpen bin und daher nicht weiß, ab welchen Leistungen es die Dinger mit Drehstromanschluss gibt... Aha... Okay...
So eine Schwarz-Weis-Sicht erleichtert das Leben sicherlich enorm...

Ich habe mich nie als Experte für Pumpen bezeichnet. Ich weiß nur, dass unsere Pumpen, die wir verwenden schon ab unter 100 Watt einen Drehstromanschluss haben. Das hat nicht immer nur was mit der Leistung zu tun. Es gibt auch andere Gründe, warum die Leistung auf alle 3 Phasen verteilt werden sollte...

Wenn ein selbsternannter Experte statt zu helfen oder sich rauszuhalten nix besseres zu tun hat, als dem Fragesteller mehr oder weniger direkt seine angeblichen Fehler vorzuhalten, dann ist das einfach nur arm.

Grüße
Micha
 

€uro

.... Ich weiß nur, dass unsere Pumpen, die wir verwenden schon ab unter 100 Watt einen Drehstromanschluss haben....
Eure "Spezialpumpen" haben mit realer TGA-Haustechnik leider überhaupt nichts gemein!!! Daher scheinbar die vollkommen irrelevante Beiträge! Heftig peinlich!
....Wenn ein selbsternannter Experte ....
Wer sich hier "selbsternennt" mag der geneigte Leser für sich selbst entscheiden.

v.g.
 
M

Micha&Dany

Eure "Spezialpumpen" haben mit realer TGA-Haustechnik leider überhaupt nichts gemein!!!
Doch - das sind alles handelsübliche Heizungspumpen bekannter Hersteller. Nix spezial.
Nur weil ich bis 4,6 kVA einphasig anschließen *darf* heißt das noch lange nicht, dass das auch Sinn macht

Aber ist ja auch egal. Ich würde vorschlagen, wir lassen das Thema hiermit ruhen - das ist sowieso OT und bringt nix.

Schöne Grüße
Micha
 
B

Bauexperte

Hallo €uro,

Das Ergebnis würde mich interessieren!
Der Anbieter hat für das Haus einen zu großen Standspeicher (400 l für 2 peoples) verbauen lassen; hätte Planer/Sanitärbetrieb/Vaillant ruhig auffallen dürfen - dadurch ist die Solaranlage - vereinfacht ausgedrückt - "überfordert", zudem "kaufen" sich meine Bauherren damit eine wiederkehrende Legionellenprüfung seitens des Gesundheitsamtes (seit 10/2011 Pflicht) ein, welche natürlich Geld kostet. Auch haben die Deppen es versäumt, eine Öffnung für diese Prüfung einzubauen, so daß jedes Mal der Standspeicher abgebaut werden müßte ...! Da fasse ich mir nur an den Kopf ...

Unser Heizungsbaumeister schreibt aktuell einen Bericht und dann werde ich schauen, wie ich weiterkomme, bzw. wem ich wie auf die Füße trete !

Vaillant wäre von den Dreien nicht gerade mein liebster Gesprächspartner ... denen sollte ich einmal die Bedeutung des Wortes "Kunden"-"Service" erklären ... der ist unter aller Sxx, wie ich aktuell am eigenen Laib erfahren muß ...

Bei einem unserer Neubauten kommt Vaillant ganz sicher nicht mehr zum Zug. Ich habe schon vor diesem "Erlebnis" mit jedem Sanitärbetrieb diskutiert, welcher den Namen dieses Anbieter ins Gespräch brachte. Jetzt ist endgültig der Sack zu !

Freundliche Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Häuslebauer40

Der Anbieter hat für das Haus einen zu großen Standspeicher (400 l für 2 peoples) verbauen lassen; hätte Planer/Sanitärbetrieb/Vaillant ruhig auffallen dürfen - dadurch ist die Solaranlage - vereinfacht ausgedrückt - "überfordert", zudem "kaufen" sich meine Bauherren damit eine wiederkehrende Legionellenprüfung seitens des Gesundheitsamtes (seit 10/2011 Pflicht) ein, welche natürlich Geld kostet. Auch haben die Deppen es versäumt, eine Öffnung für diese Prüfung einzubauen, so daß jedes Mal der Standspeicher abgebaut werden müßte ...!
2 Personen? Aber Ein- u. Zweifamilienhäuser sind doch von der Legionellenprüfung generell ausgenommen oder nicht?

Auszug aus der Trinkwasserverordnung 2001 nach der Novellierung 1.11.2011:

Ein- und Zweifamilienhäuser unterliegen definitionsgemäß nicht der Untersuchungspflicht auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung 2001.
 
B

Bauexperte

Hallo,

2 Personen? Aber Ein- u. Zweifamilienhäuser sind doch von der Legionellenprüfung generell ausgenommen oder nicht?
Auszug aus der Trinkwasserverordnung 2001 nach der Novellierung 1.11.2011:
Noch so ein typischer Fall von VRI, denn

"umfassende neue Regelungen gibt es auch für den Parameter „Legionellen“. Es wird ein technischer Maßnahmewert (100 Legionellen pro 100 Milliliter Trinkwasser) eingeführt und im Bedarfsfall eine Ortsbesichtigung der betroffenen Trinkwasser-Installation und eine Gefährdungsanalyse vorgeschrieben.

Grundsätzlich sind Untersuchungen auf Legionellen bei Trinkwassererwärmungsanlagen in der Trinkwasser-Installation vorgesehen (vgl. § 9 Abs. 8, § 13 Abs. 5, § 14 Abs. 3, Anlage 3 Teil II und Anlage 4 Teil II Buchstabe b Trinkwasserverordnung 2011). Betroffen sind alle Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Trinkwasserinstallation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.

Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die z.B. Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht für Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants). Großanlagen zur Trinkwassergewinnung sind Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer
mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle (vgl. DVGW-Arbeitsblatt W 551)."​


Freundliche Grüße









 
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