Ich denke auch nicht, dass der Gutachter dass direkt bemängeln kann. Es ist nach meiner bisherigen Erfahrung allerdings schon möglich, dass er Daten anfordert, die die Unbedenklichkeit belegen. Zusätzlichen zu den Stützen, steht die Treppe ja auch auf dem Boden auf und ist in der Decke verankert.
Optisch ist es in der Tat keine schöne Lösung. Da es bei uns aber ohnehin noch verbaut wird, ist dieser Punkt für uns akzeptabel. Wir möchten ja auch, dass die Nachbartreppe so gebaut wird, sodass wir keine direkte Schallkopplung in unsere Trennwand haben. Das hat die höhere Priorität. Hinsichtlich des Schalls sollte in dieser oder nächster Woche das Gutachten vorliegen. Ansonsten steht nur noch die Endabnahme aus, das wird dann auch der nächste Gutachtertermin sein, bei dem die Treppe von offizieller Seite aus bemängelt werden kann. Vorab bin ich aber ohnehin mit dem Bauleiter in Kontakt und gucke mal wie er sich nun wegen der schiefen Stufen etc. positioniert.