Mein Berater, mit dem ich das gerne machen würde hat mir eben folgendes geschrieben:
„
Ob die Vertragsgestaltung aber zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Nicht nur, dass der Zinssatz überteuert ist. Auch der zwingende Abschluss einer Rsikolebensversicherung, eine Wohngebäude und Bauherrenhaftpflichtversicherung erscheinen uns sehr fraglich.
Und die Beabeitungsgebühr i.H.v. 1% für die Bewilligung bei Nichtabnahme ist nach unserem Dafürverhalten nicht rechtens.
Nach unsrrem Dafürhalten hofft die Sparkasse auf die Naivität der Kunden.
Wenn Sie im Freundeskreis einen Anwalt haben würde ich einmal kären, ob diese Vorgehensweise rechtens ist, oder ob „losgelöst vom beurkundeten Kaufvertrag“ der Darlehensvertrag (..auch ohne „Schadenersatz“ i.H.v. EUR 4.900 oder 1%) widerrufen werden kann.
So einen „Knebelvertrag“ habe ich in meiner fast 20jährigen Berufserfahrung noch nie gesehen. “