Stark bewachsenes Grundstück - wie gehe ich am besten vor?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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pelmenipeter

Von Ersatzpflanzung hat die Dame vom Amt noch nichts erwähnt. Für Sie war ein möglicher Grund, der für eine Genehmigung spricht, wenn der zu fällende Baum einem Bauvorhaben im Weg steht. Das ist nach heutiger Begehung bei min. 9 von 10 Bäumen der Fall. Oder wenn eine Gefahr davon aus geht. Dies ist auch bei 2 Bäumen der Fall.

Spannend wird es noch, was die Kosten betrifft für diese Genehmigungen. Das erst im Oktober gefällt werden kann ist klar, noch ist es auch nicht unser Grundstück. Ich habe heute dem Besitzer die aktuellen Bilder zukommen lassen und morgen werde ich mit der Dame vom Amt klären, was die Genehmigungen kosten bzw. wann sie sich das vor Ort anschauen möchte.
 
T

Traumfaenger

Also wenn es Dir eine grobe Idee gibt: 5 Bäume > 4 Meter und Stammumfang >60cm inkl. Wurzel entfernen kostet 1.800 EUR bei Gartenlandschaftsbauer, Genehmigung des Umweltschutzamt <100 EUR. Ersatzpflanzungen müssen vorgenommen werden, davon "freikaufen" ist teuer. Wenn das bei Euch auch so ist und Du nicht 10-20 Bäume neu auf Deinem Grundstück pflanzen willst, frag mal bitte was das Freikaufen von Ersatzpflanzungen bei Euch kostet.
 
T

Traumfaenger

Würde ich auch mal so vermuten. Aus der Baumschutzsatzung hier: "Als Ersatzpflanzung ist für jedenangefangenen Meter Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) des entfernten Baumes ein bodenständiger Baum nach der Anlage 1 „Liste für die Ersatzpflanzung bodenständiger Bäume“ mit einem Umfang von 20 cm in 1m Höhe über dem Erdboden auf Kosten des Eigentümers anzupflanzen und zu erhalten. Wächst der Baum nicht an, so ist die Ersatzpflanzung zu wiederholen.... .... .... Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Durchschnittswert der Bäume gemäß Liste bodenständiger Bäume (s. Anlage 1 zu § 8 Abs. 2), mit denen ansonsten die Ersatzpflanzung erfolgen müsste (s. Absatz 1-2) zuzüglich der Pflanzkostenpauschale in Höhe von 30 % des Nettoerwerbspreises."
 
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pelmenipeter

Vielen Dank für die Beispiele.
Bundesland ist Brandenburg.

Umweltschutzamt ist nicht zuständig da eine eigene Satzung vorliegt. Soweit ich mich erinnere steht dort aber auch etwas von Ersatzpflanzung. Na ja wir schauen mal was daraus wird.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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