Statiker Kosten - Was kostet ein Statiker oder Architekt?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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MarcWen

MarcWen

Das erleichtert einiges beim Handling. Aber nicht vergessen, die Leistungen für Statik, Energieeinsparverordnung, KfW, Wärmeschutz etc. bekommt man nicht geschenkt.
 
M

MoBerlin2016

Hallo, sicherlich stelle ich mich zu blöd an bei der Berechnung des Honorars was den HOAI Rechner betrifft. Was sind die anrechenbaren Kosten und der Zuschlag. Ich bin nur etwas stutzig, weil der Architekt inkl. Statiker ein Pauschalhonorar (ein Angebot und kein expliziter Vertrag) vorgelegt hat (9.900 € brutto) und da ich weiß, dass das Honorar u.a. auch von der gesamten Bausumme abhängt, er aber gar nicht direkt gefragt hat, wie hoch diese ist, in ich doch ein wenig erstaunt im Nachhinein.
Danke im Voraus
Mo
 
B

Bauexperte

Hallo, sicherlich stelle ich mich zu blöd an bei der Berechnung des Honorars was den HOAI Rechner betrifft. Was sind die anrechenbaren Kosten und der Zuschlag.
Hier:

https://www.hausbau-forum.de/threads/anrechenbaren-kosten-Honorar.16535/#post-145066

hast Du etwas mehr Daten zu Deinem Neubau hinterlassen. Füttere ich den HOAI-Rechner mit diesen Daten - ohne Angabe von Zuschlägen + Co. komme ich auf brutto € 9.158,94 für die Leistungsphase 1 - 4. Also ist das Angebot Deines Architekten i.O.

Er braucht auch nicht *direkt* nach den Baukosten zu fragen; rechnen kann er selbst

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
M

MoBerlin2016

Hallo Bauexperte,

super, dass Du mich hierbei unterstützt hast aber ich kann nicht einmal schreiben, denn leider ist das der Nettobetrag und nicht wie von mir angegeben der Bruttobetrag. Außerdem eine weitere dumme Frage: Geht die Leistung des Architekten inkl. des Statikers wie bei meinem Angebot immer bis zur Einreichung des Antrages beim Bauamt? In dem mir vorliegendem Angebot sind folgende Leistung ohne nähere Angaben (Deadline...) festgehalten:

Entwurfsplanung, Bauantrag, Statische Berechnung, Bauteil-Brandschutz-Nachweis, energetische Berechnung und Energieausweis nach Energieeinsparverordnung 2016 (kein Effizenshaus), Bewehungspläne für folgende Bauteile: obere Lage der Ecke ü. EG einschließlich Sturzbewehrung, Ringbalken jeweils einschl. der Stahl- und Biegelisten, Vervielfältigung 3-fach zzgl. Lieferung der Bauantragspläne, Statik und Bewehrungspläne einschl. Stahllisten in digitaler Form als PDF.

Vielen Dank für Deine/Eure Rückmeldung
Gruß aus der Hauptstadt
Mo
 
MarcWen

MarcWen

Warum lässt du dir das Angebot von deinem Architekten nicht genau erklären? So viel Zeit sollte doch drinnen sein. HOAI ist meistens "von"-"bis" angegeben. So kann dir dein Architekt genau erklären, wo er weniger nimmt und wo er mehr Aufwand/Kosten sieht.
 
B

Bauexperte

Außerdem eine weitere dumme Frage: Geht die Leistung des Architekten inkl. des Statikers wie bei meinem Angebot immer bis zur Einreichung des Antrages beim Bauamt?
"Üblicherweise" sind Architekt und Statiker 2 unterschiedliche Anbieter.

In dem mir vorliegendem Angebot sind folgende Leistung ohne nähere Angaben ...
Hier solltest Du der Empfehlung meines Vorposters folgen und Deinen Architekten um Aufklärung bitten.

Sollte es dann in der Folge zu einer temporären Zusammenarbeit kommen, sollten sich natürlich alle Gesprächsdetails auch schriftlich und detailliert wiederfinden

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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