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Jokel4712
In einem Mehrfamilienhaus wurde eine Eigentumswohnung gekauft und ihr wurde der Stellplatz Nr. 15 zugewiesen und mit 11.000 € bezahlt.
Siehe Foto Zeichnung.
Dieser Stellplatz ist jetzt wo das Nebenhaus fertig ist von drei Seien einzäunt, siehe Foto rote Zeichnung. Dazu trifft noch ein Regenrohr auf diesen Parkplatz, siehe roter Punkt.
D er Parkplatz hat eine Länge von 5,50 m, das dürfte der Norm entsprechen.
Die Breite ohne Regenrohr beträgt 2,53 m, durch das Regenrohr ist die lichte Breite aber nur noch 2,46 m.
Das Auto kann nicht voll auf den Parkplatz fahren, da idann auf der Fahrerseite die Türe sich nicht mehr soweit aufmachen kann um auszusteigen.
Es bleibt also nichts anderes übrig als nur soweit auf den Parkplatz zu fahren das die Türe vor der Hauswand aufgeht.
Man lebt in NRW und über eine Stellplatzverordnung im Netz wurde nichts gefunden, wohl aber:
In Berlin und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigenen Garagenverordnungen. In Nordrhein-Westfalen wurden die Inhalte der Garagenverordnung 2009 in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert
Und diese Verordnung sagt folgendes aus:
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
§ 125 SBauVO – Einstellplätze und Fahrgassen
(1) Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss mindestens betragen:
Die Fragen:.
Ist diese Verordnung anwendbar?
Gibt es für NRW eine Stellplatzverordnung.?
Vielen Dank für eine Hilfe.
Siehe Foto Zeichnung.
Dieser Stellplatz ist jetzt wo das Nebenhaus fertig ist von drei Seien einzäunt, siehe Foto rote Zeichnung. Dazu trifft noch ein Regenrohr auf diesen Parkplatz, siehe roter Punkt.
D er Parkplatz hat eine Länge von 5,50 m, das dürfte der Norm entsprechen.
Die Breite ohne Regenrohr beträgt 2,53 m, durch das Regenrohr ist die lichte Breite aber nur noch 2,46 m.
Das Auto kann nicht voll auf den Parkplatz fahren, da idann auf der Fahrerseite die Türe sich nicht mehr soweit aufmachen kann um auszusteigen.
Es bleibt also nichts anderes übrig als nur soweit auf den Parkplatz zu fahren das die Türe vor der Hauswand aufgeht.
Man lebt in NRW und über eine Stellplatzverordnung im Netz wurde nichts gefunden, wohl aber:
In Berlin und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigenen Garagenverordnungen. In Nordrhein-Westfalen wurden die Inhalte der Garagenverordnung 2009 in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert
Und diese Verordnung sagt folgendes aus:
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
§ 125 SBauVO – Einstellplätze und Fahrgassen
(1) Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss mindestens betragen:
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
Die Fragen:.
Ist diese Verordnung anwendbar?
Gibt es für NRW eine Stellplatzverordnung.?
Vielen Dank für eine Hilfe.