Musketier
Zum Thema Steuererklärungsklassenwahl und Einkommensteuer
Die Steuererklärungsklasse hat wie von vielen hier auch geäußert keinen Einfluß auf das Ergebnis der zu zahlenden Einkommensteuer am Jahresende. Ob nun 3/5 oder 4/4 oder 5/3 ist dabei völlig unerheblich.
Es gibt aber ggf. Unterschiede, was am Jahresende übrig bleibt. Ein Beispiel wäre z.B. eine Lohnpfändung, die auf den Nettolohn berechnet wird. Hat der Schuldner die Steuererklärungsklasse 5 wird weniger gepfändet, als mit Steuererklärungsklasse 3 oder 4.
Die Steuererklärungsklasse hat wie von vielen hier auch geäußert keinen Einfluß auf das Ergebnis der zu zahlenden Einkommensteuer am Jahresende. Ob nun 3/5 oder 4/4 oder 5/3 ist dabei völlig unerheblich.
Es gibt aber ggf. Unterschiede, was am Jahresende übrig bleibt. Ein Beispiel wäre z.B. eine Lohnpfändung, die auf den Nettolohn berechnet wird. Hat der Schuldner die Steuererklärungsklasse 5 wird weniger gepfändet, als mit Steuererklärungsklasse 3 oder 4.