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Pinkiponk
Stimmt ganz und gar. :) Hinter uns stehen nur noch je 7 Häuser auf jeder Seite, ca. 150m Sackgasse. :)Meine kühne Behauptung obliegt der Annahme, dass die Sackgasse nicht länger als ca. 300 m ist.
D.h., u.U. benötigt man noch eine Überschwenkgenehmigung? :-(@moooooo32: der Kran kann nicht 25 m vom „Haus“ entfernt sein.
Zusätzlich gilt es zu beachten, dass neben dem Kranplatz auch der Sattelzug mit den Fertigteilen in unmittelbarer Nähe stehen muss.
Mir tut es so unglaublich leid, dass wir nun, noch bevor wir dort wohnen, die Nachbarn in solcher Weise belästigen. Das haben wir uns anders gewünscht. Evtl. wird durch den von Dir genannten Sattelzug auch die Einfahrt eines Nachbarn zugestellt. :-( Da ist ein Neubaugebiet ein echter Vorteil, wenn alle halbwegs gleichzeitig bauen und kein "Störer" hinterher kommt.
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