Stromkabel der TEN (Thüringische Energienetze) auf Baugrundstück

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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S

Steve_D

Nein, meine eigene Zuleitung ist es nicht.

Ich rege mich über ein Kabel auf, dass auf meinem Grundstück ist, welches dort nicht hingehört und auch in keinem Buch oder Amt eingetragen ist, also gehört es für mich dort nicht hin. Ich habe das Grundstück ohne jegliche Lasten gekauft.

Jetzt zahle ich doch sich nicht dafür, dass der Versorger damals einfach das Kabel "frei nach Schnauze" verlegt hat.
 
Musketier

Musketier

Es hat sich ja scheinbar niemand darum gekümmert, herauszufinden, ob im Boden irgendwas liegt.
Es hat sich aber auch niemand das Recht eintragen lassen/vergütet, dass er dort was durchlegen darf.

Wir haben das auf Arbeit gehabt. Grundstück wurde erworben. Trotz Auflassungsvormerkung fing da plötzlich eine Firma an zu buddeln und haben angefangen irgendwelche Kabel reinzulegen und einen Verteilerkasten zu setzen.
Nach einiger Diskussion mit den entsprechenden Beteiligten stellte sich heraus, dass die Firma davon ausging, (aufgrund veralteter Grundbuchauszüge) dass das Grundstück noch der Stadt gehört. Die durften dann schön zurückbauen.
 
T

toxicmolotof

Es hat sich aber auch niemand das Recht eintragen lassen/vergütet, dass er dort was durchlegen darf.
Das Eine hat mit dem Anderen aber nichts zu tun. Sonst müsste vermutlich in JEDEM Grundbuch mindestens 4, eher 5 Vorlasten in Abt.II eingetragen sein. Alleine für die eigenen Zuleitungen zum Haus.
 
C

Che.guevara

Seit wann liegt die Leitung etwa dort?

Seit wann bist du Eigentümer des Grundstücks?

Hat der Verkäufer die Lastenfreiheit im Kaufvertrag garantiert?

Wer ist der Verkäufer (Privatperson)?
 
S

Steve_D

Seit wann liegt die Leitung etwa dort?
- Angeblich vor der Wende schon.

Seit wann bist du Eigentümer des Grundstücks?
- Ca. 2 Jahre

Hat der Verkäufer die Lastenfreiheit im Kaufvertrag garantiert?
- Das ging über einen Notar und ich habe mich da ehrlich nur auf den Grundbuchauszug verlassen.

Wer ist der Verkäufer (Privatperson)?
- Privatperson
 
M

MayrCh

Ohne Leihverhältnis, Dienstbarkeit oder Gestattung hast du als Grundstückseigentümer grundsätzlich einen Beseitigungsanspruch gegenüber der TEN. Der Netzbetreiber kann bei der Geltendmachung des Beseitigungsanspruches jedoch ein Enteignungsverfahren einleiten, also kann der Schuss auch gut nach hinten losgehen.

- Die TEN (oder deren Vorgänger) haben bei der Wende wohl versäumt, die Leitung sichern zu lassen (War in der DDR so nicht nötig)
- Deine Kommune/Stadt bzw. die TEN oder deren Vorgänger hat es wohl versäumt, beim Grundbuchbereinigungsverfahren die jeweiligen Dienstbarkeiten einzutragen.
- Der/Die Vorbesitzer haben beim Verkauf des Grundstücks versäumt, die jeweiligen Dienstbarkeiten nachzufordern/nachzutragen
- Den schwarzen Peter hast als Grundstückseigentümer momentan du. Der Umstand, dass du ohne Leitungsauskunft hast graben lassen, macht die Sache nicht einfacher; hier kannst du aber deinen Tiefbauer in die Pflicht nehmen, da dieser ebenfalls eine Erkundigungspflicht hat, und sich nicht auf deine mündlichen Aussagen verlassen darf.

Nimm noch mal Kontakt zur TEN auf. Deute auf die fehlende Sicherung der Leitung (und nicht unbedingt auf deinen Beseitigungsanspruch) hin. Vielleicht könnt Ihr euch auf eine Kostenteilung einigen, Tiefbauer hast du ja schon vor Ort an der Hand. Aber prinzipiell sind Umlegungskosten vom Verursacher (dir) zu tragen. Möglicherweise hast du dann aber gegenüber dem Vorbesitzer einen Anspruch, der aber nicht leicht durchzusetzen sein dürfte.

Wie sieht der Kaufvertrag aus? Sind hier Leitungen auf dem Grundstück erwähnt?
 
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