Bin in einer ähnlichen Situation, bei mir ist es aber eine Gasleitung. Ich habe mich daher etwas mit dem Thema beschäftigt... kurz gesagt: Du musst die Umverlegung nicht zahlen.
Begründung:
1. Grundsätzlich kann man sich auf die Richtigkeit des Grundbuches berufen. Wenn beim Erwerb keine Lasten eingetragen sind und dir nicht nachgewiesen werden kann, dass du vor dem Kauf von der Leitung wusstest, dann muss man davon ausgehen, dass das stimmt, was im Grundbuch steht.
2. Wenn die Leitung vor der Wende verlegt wurde, konnten die Energieversorger die Leitungsrechte ins Grundbuch bis, ich meine es war 2010, einfach so eintragen lassen. Ich schätze diese Frist hat die TEN verpennt. Solange das Grundstück ein und denselben Besitzer hat/hatte, besteht das Leitungsrecht auch ohne Grundbucheintrag. Wird das Grundstück veräußert und das Leitungsrecht nicht offiziell gesichert... dann hat das Energieversorgungsunternehmen Pech gehabt und muss die Leitung umverlegen.
3. Es lohnt sich auch ein Blick in die Niederspannungsverodnung. Genauer kann man sich mal §12 anschauen. Dort ist eigentlich ziemlich genau geregelt, was du als Anschlußnehmer dulden musst und was nicht, bzw. wer eine Umverlegung zahlen muss. Kurz gesagt: Ist es nicht dein eigener Anschluss, dann weg.
Ich finde es aber schon erstaunlich, dass die bei der TEN dir das erst einmal berechnen wollen. Bei meinem Netzbetreiber gab's da kein Zucken. Die planen jetzt wegen mir einen neuen Trassenverlauf mit mehreren hundert Metern Umweg...