Stützmauern an Grundstücksgrenze. Wer darf was?

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A

Aunasys

Guten Tag,

sonst nur stiller Mitleser, heute nun gewagt sich zu registrieren wegen eines Anliegens zu unserem Bau.

Ich hoffe hier kann mir eventuell jemand ein paar unverbindliche Infos zur "Grenzgestaltung" unsere Bebauungsplan(RLP) geben.

Folgendes ganz kurz. Hanggrundstück. Hinter uns sind 2 Parzellen. Wir sind vor ihnen und haben an der tiefsten Stelle ca. 1,40m abgetragen, die wir also jetzt tiefer sind.
Um den erschaffenen Hang nun abzufangen würden wir dort lediglich solche Schalsteine mit genug Eisen + Beton setzen wollen. Mit der einen Parzelle teilen wir uns ca. 5 Meter der Grenze, mit der andern die restlichen ca. 20+ Meter.

Nun hat sich der eine Nachbar (mit den 5 Metern) ein paar Angebote mit L-Steinen erstellen lassen und die Firmen vor Ort gehabt, die meinen wohl alle, dass unsere Schalsteine den druck wohl nicht halten werden (über die Jahre?). Wir sollten uns doch bitte mal zusammensetzen und eine Lösung finden. Nicht falsch verstehen, wir verstehe uns super, wollen aber bei einem Treffen nicht überrannt werden und informiere uns deshalb vorher.

Nun unsere Fragen:

- Können die nicht einfach paar Zentimeter wegbleiben mit ihren L-Steinen?

- Muss deren Fundament nicht sowieso ein wenig nach vorne und hinten überstehen, was bedeutet das sie in unser Grundstück ragen würden?

- Laut Bebauungsplan sind nur 1,50 Meter Stützmauern erlaubt oder 1 Meter Terrassenförmig. Darf man sich nun 1,5 Meter L-Steine setzen, diese auch befüllen und dort drauf wieder einen Zaun/Mauer von 1,5 Meter erstellen? (RLP)
Dann wären das ja gut 3 Meter tiefe von OK L-Stein zu unserem Boden. Spricht ja nichts dagegen, wir haben ja auch abgetragen. Ich würde hier nur gerne die Sachlage hören.

Ich habe es so verstanden das die L-Steine auch direkt auf den bestehen Hang (natürlich mit Fundament) gesetzt werden sollen, aber nicht wirklich überlappen hinter unserer Mauer.
Sollte man da sowieso nicht längere L-Steine nehmen um ein wenig druck rauszunehmen? Oder spielt das keine Rolle?

Das wäre es schon im Großen und Ganzen. Warum wir fragen ist einfach das wir eigentlich unsere Mauer/Stiel so durchzeihen möchten wie wir möchten und auch keinen Mix mit den anderen Parteien möchten. Des weiteren werden wir wohl die Mauer als erstes fertig gestellt haben und sehen die Info ein wenig kritisch das unserer Mauer kaputt gehen könnte.

Vielen Dank für jeden Hinweis/Info.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

So ganz verstehe ich das nicht, denn wenn dein einer Nachbar bereits L-Steine setzen möchte musst du doch in diesem Bereich gar nichts machen. Dafür würde ich ihm gestatten die mittig auf die Grenze zu setzen. Die unteren Schenkel kommen sowieso in seine Richtung da es dort ja höher ist. 1.4m mit "Schalsteinen, Stahl und Beton " wird aber wohl auch halten, natürlich abhängig von der Menge Stahl und Beton :-)
 
A

Aunasys

Wir wollen halt eine durchgehnde Mauer, deshalb würden wir nicht einfach AB den L-Steinen anfangen wollen, sondern überlappen.
Jeder bleibt auf seiner Seite. Seine L-Steine würden dort beginnen wo unsere Mauer OK aufhört.
 
S

sascha-t4-le

Zeig das Mal im Querschnitt.
Die Schalungssteine müssen schon ordentlich im Boden eingespannt werden. Werden die mit Bewehrung im Fundament verankert oder stehen die einfach da drauf?
 
E

Escroda

sonst nur stiller Mitleser
Dann hast Du sicher auch schon einmal gelesen, dass ein Lageplan mit Höhenangaben mehr Informationen liefert, als Worte es könnten.
Wir sind vor ihnen und haben an der tiefsten Stelle ca. 1,40m abgetragen
Ging das aus dem Bauantrag hervor und ist das so genehmigt worden?
Nun hat sich der eine Nachbar (mit den 5 Metern) ein paar Angebote mit L-Steinen erstellen lassen
... weil er auffüllen will? Hat er einen Bauantrag gestellt? Hat er eine Genehmigung?
- Können die nicht einfach paar Zentimeter wegbleiben mit ihren L-Steinen?
Das würde kaum einen Unterschied machen.
- Muss deren Fundament nicht sowieso ein wenig nach vorne und hinten überstehen, was bedeutet das sie in unser Grundstück ragen würden?
Nein.
- Laut Bebauungsplan sind nur 1,50 Meter Stützmauern erlaubt oder 1 Meter Terrassenförmig.
Zeig mal den Plan mit textlichen Festsetzungen.
Darf man sich nun 1,5 Meter L-Steine setzen, diese auch befüllen und dort drauf wieder einen Zaun/Mauer von 1,5 Meter erstellen?
Ja, denn das eine ist eine Stützmauer und das andere eine Einfriedung, es sei denn, der Nachbar hätte abgegraben;). Äußert sich der Bebauungsplan zu Einfriedungen?
Dann wären das ja gut 3 Meter tiefe von OK L-Stein zu unserem Boden.
Nach bisherigem Kenntnisstand will der Bebauungsplan genau das verhindern. Wenn Ihr beide nach Freistellungsverfahren baut, seid Ihr zunächst außerhalb behördlicher Kontrolle und Verantwortung. Wenn's dann aber auffällt, wird's kompliziert - mit Sicherheit aber unangenehm.
 
A

Aunasys

In unserem Bauantrag ist ersichtlich das wir tiefer gehen. Sieht man schön in der Profilansicht. Dort ist auch der Höhenunterschied, Grundstück Anfang bis Ende angegeben. Bauantrag ist genehmigt. Langt das dann nicht?
Nachbar könnte ich fragen wie das eingereicht wurde. Und wenn, ob da die Rede von aufschütten ist, keine Ahnung? Die L-Steine sollen wohl aufgefüllt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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