Terrasse überdachen vs Überschreitung Grundflächenzahl

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T

terrassenfred

Hallo Zusammen,

wir würden gerne unsere Terrasse überdachen. Laut Bebauungsplan gilt bei uns Grundflächenzahl 0,3.

Laut Flächenberechnung (Haus vor 10 Jahren gebraucht gekauft) hat das Haus Grundflächenzahl 0,23 (Grundflächenzahl I?), mit Carport und Zuweg 0,29 (Grundflächenzahl II?). Die Berechnung gerade für das Carport kann ich allerdings nur bedingt nachvollziehen. Neben dem Carport ist auch die Einfahrt komplett gepflastert (spielt das eine Rolle?).

Mit der zusätzlichen Terrassenüberdachung und einem Geräteschuppen (bei Kauf bereits vorhanden, in der Grundflächenzahl oben aber nicht inkludiert), nähern wir uns der 0,4...0,45 Grundflächenzahl II, die Grundflächenzahl I steigt bei 24m2 Terrassendach auf 0,28.

Jetzt wären meine Fragen:
  1. ist es korrekt, dass in die Grundflächenzahl II nur die überbaute, aber nicht die gepflasterte Fläche einfließt?
  2. benötige ich- falls die Zahlen oben stimmen- aus Sicht Grundflächenzahl eine Baugenehmigung?
Falls mir jemand hier helfen kann- ggf. auch entgeltlich- freue ich mich über Unterstützung!

Vielen Dank!
 
E

Escroda

Die Berechnung gerade für das Carport kann ich allerdings nur bedingt nachvollziehen.
Ich kann die Berechnung leider gar nicht nachvollziehen. Dazu bedarf es der Angabe, welche Fassung der Baunutzungsverordnung dem Bebauungsplan zugrunde liegt, ob der Bebauungsplan von der Baunutzungsverordnung abweichende Festsetzungen trifft, des Lageplans zum Bauantrag, der damaligen Berechnung, der Angabe, ob der Ist-Zustand den genehmigten Plänen entspricht, und falls nein, eines aktuellen Luftbildes bzw. Lageplans, aus dem die Abweichungen ersichtlich sind.
Jetzt meine Annahmen:
Der Bebauungsplan ist nicht älter als 30 Jahre. Es gilt die Baunutzungsverordnung 1990.
Der Bebauungsplan enthält keine Sonderregelungen zur Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl.
Im Bauantrag ist keine Terrasse enthalten, also auch nicht in der Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl-Berechnung.
Die Terrassenüberdachung liegt innerhalb der überbaubaren Fläche.
Die Terrassenüberdachung hält die notwendigen Grenzabstände ein.
ist es korrekt, dass in die Grundflächenzahl II nur die überbaute, aber nicht die gepflasterte Fläche einfließt?
Nein.
benötige ich- falls die Zahlen oben stimmen- aus Sicht Grundflächenzahl eine Baugenehmigung?
Nein.

wo kein kläger.......

einfach machen
Super Tipp! Angesichts der jüngsten Vorfälle in NRW und RP steigt die Gefahr, dass es Kläger geben wird, falls die Zahlen oder meine Annahmen nicht stimmen.
 
M

Myrna_Loy

Und man braucht nicht mal einen Kläger - ein anonymer Tippgeber reicht schon, um die zuständigen Behörden zu einer Überprüfung zu veranlassen.
 
T

terrassenfred

Guten Morgen Zusammen!

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten! Ich versuche mal die Fragen so gut ich kann zu beantworten, wobei es da für den Laien direkt schwierig wird.

Ich kann die Berechnung leider gar nicht nachvollziehen. Dazu bedarf es der Angabe, welche Fassung der Baunutzungsverordnung dem Bebauungsplan zugrunde liegt, ob der Bebauungsplan von der Baunutzungsverordnung abweichende Festsetzungen trifft, des Lageplans zum Bauantrag, der damaligen Berechnung, der Angabe, ob der Ist-Zustand den genehmigten Plänen entspricht, und falls nein, eines aktuellen Luftbildes bzw. Lageplans, aus dem die Abweichungen ersichtlich sind.
Das Haus ist aus 99, der aktuell gültige Bebauungsplan aus 2006. Textliche Festsetzungen 1-3,5,7:

terrasse-ueberdachen-vs-ueberschreitung-grz-525580-1.png


Grundflächenzahl ist 0,3

Jetzt meine Annahmen:
Der Bebauungsplan ist nicht älter als 30 Jahre. Es gilt die Baunutzungsverordnung 1990.
Der Bebauungsplan enthält keine Sonderregelungen zur Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl.
Im Bauantrag ist keine Terrasse enthalten, also auch nicht in der Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl-Berechnung.
Korrekt. Darüber hinaus:
- das gebaute Carport ist größer als das aus dem Bauantrag (wurde aber nachträglich mal vermessen- damit ok?)
- der Zuweg aus dem Bauantrag existiert nicht, stattdessen ist die ganze Einfahrt gepflastert (zählen gepflasterte Flächen mit zur Grundflächenzahl II?)

Die Terrassenüberdachung liegt innerhalb der überbaubaren Fläche.
Die Terrassenüberdachung hält die notwendigen Grenzabstände ein.
Und hier wird es direkt schwierig. Die Abstände passen, aber- wie ich jetzt feststellen muss- gibts bei der überbaubaren Fläche ein Problem:

terrasse-ueberdachen-vs-ueberschreitung-grz-525580-2.png


Aufgrund der schräg laufenden Bebauungsgrenze würde die Terrasse (westlich vom Haus) mit einer Seite schräg in die Baugrenze rein ragen. Absolutes No-go oder durch Baugenehmigung heilbar?

Super Tipp! Angesichts der jüngsten Vorfälle in NRW und RP steigt die Gefahr, dass es Kläger geben wird, falls die Zahlen oder meine Annahmen nicht stimmen.
Bei dem Investment für die Terrassenüberdachung (oder eben den Wintergarten wenn wir vorne auch noch zu machen) möchte ich da tatsächlich auf Nummer sicher gehen. Wir haben zwar große Bäume außen rum, aber auch Publikumsverkehr vor dem Zaun. Just an dem Tag als unsere Terrasse neu gepflastert wurde standen Ordnungsamt und Vermesser für Schuppen+Carport auf der Matte. Ein Schelm wer da böses denkt...

Ich würde gerne verstehen:
  • zählen die gepflasterten Flächen zur Grundflächenzahl-2?
  • habe ich ein Problem wenn diese nicht im ehemaligen Bauantrag stehen bzw. das Carport größer ausgefallen ist und ein Schuppen existiert (beide vermessen, beide so schon gekauft)?
  • ist eine leichte Verletzung der Bebauungsgrenze prinzipiell genehmigungsfähig falls das Amt will?
  • macht es einen Unterschied ob Terrassenüberdachung (=Carport, Hauswand, Glasschiebelemente für 3 Seiten geschlossen) oder Wintergarsten (=vorne auch noch Glasschiebelemente)?
Freue mich auf Eure Antworten- danke!

vg
 
T

terrassenfred

Die beste Sicht mit Bemassung habe ich im Entwässerungsantrag gefunden- bessere Unterlagen dazu gibt es leider nicht:

terrasse-ueberdachen-vs-ueberschreitung-grz-525584-1.png
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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