Hey, super Tipp. Schaun wir mal... - Hmm... , 52 Seiten, 79 Paragrafen
OK, Volltextsuche nach Terrasse liefert schnell ein Ergebnis zur Verfahrensfreiheit:
Anhang zu §50, Absatz 1
l) Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche,
Schade, TE hat keine Angaben zur Größe gemacht. Na gut, 7m breit. Dann müsste die Überdachung schon mehr als 4m tief werden, um genehmigungspflichtig zu sein - unwahrscheinlich. Also gehen wir von genehmigungsfrei aus. Aber zulässig?
§5, Absatz 1, Satz 1
Vor den Außenwänden von baulichen Anlagen müssen Abstandsflächen liegen, die von oberirdischen baulichen Anlagen freizuhalten sind.
In Verbindung mit Absatz 2
Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen.
also unzulässig.
Aber halt.
Absatz 1, Satz 2:
Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden an Grundstücksgrenzen, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften
1. an die Grenze gebaut werden muss ...
Schade, TE hat keine Aussagen zum Planungsrecht gemacht.
... es sei denn, die vorhandene Bebauung erfordert eine Abstandsfläche, oder
Schade, TE hat keinen Lageplan gezeigt, auf dem man die vorhandene Bebauung sehen könnte
2. an die Grenze gebaut werden darf und öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ebenfalls an die Grenze gebaut wird.
Schade, TE hat keine Angaben zu Baulasten gemacht.
Und jetzt kommen noch weitere 74 Paragrafen. Welche sind noch relevant?
Und muss der Nachbar zustimmen?
Hilfe! Wo steht es denn?