Teuerungszuschlag Küche nach Beauftragung

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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Der Punkt ist: Für mich war das so kein "stilvolles" Tun und auch keine zufriedenstellende Lösung - schluss/fertig.
Ich glaub am Ende geben dir die meisten Foristen in Bezug auf den Stil Recht. Vielleicht war das aber gar nicht frech vom Küchenstudio, sondern einfach dumm/unachtsam etc. dafür kann es tausend Ursachen geben und die Arbeitsbelastung bei deinem Küchenstudio kann halt auch Ursache sein.

Hätte dich dein Planer vorab informiert, dass da jetzt was kommt, wäre in Bezug auf den Stil wieder alles in Ordnung.

Am Ende sind die 4,5% ja erst einmal unverhandelt im Raum aufgeploppt. Die müssen da ja nicht bleiben.
 
kbt09

kbt09

Ich verstehe nicht ganz?? Wenn ich doch die Küche jetzt beauftrage, dann binde ich mich an den Preis des Angebotes und nehme natürlich keinen TZ in Kauf. Wir ziehen voraussichtlich im April/Mai ein - somit kann es durchaus sein, dass die Abnahme der Küche nicht bis zum 01.03.2022 stattfindet.
Ich verstehe wirklich nicht ganz wo das Problem ist. Dein Küchenbauer kommuniziert dir, wie evtl. TZ vermieden werden können. Das ist dann leider der Moment, dass du dies deinerseits wohl nicht garantieren kannst. Also Aufmaß und damit Bestellung vor dem 01.03.22.

Du erwartest, dass sich jetzt jemand auf einen Preis bindet, den er sich selbst frühestens am 01.03. sichern kann, weil er dir solange Zeit gewährt, dass ein endgültiges Aufmaß genommen wird. Und JA, Küchenplanungen und ihre Durchführung hängen leider doch von den letzten 5 cm ab.

Nach einer längeren Planungszeit seid ihr jetzt zu einem Ergebnis gekommen, jetzt könnt ihr halbwegs sagen, wann frühestens notwendige Leistungen in Anspruch genommen werden können und ihr bekommt dazu ein Angebot von aktuell "nur" 4,5% Aufschlag. Das ist gering, aufgrund der Lieferschwierigkeiten insbesondere im Küchengerätebereich, ist das, muss man leider sagen, mittlerweile sogar großzügig und vor allem %mäßig genau festgehalten. Da gibt es doch ganz andere Angebote wie "ab dem xx.xx.xxxx werden die Aufpreise der Lieferanten voll durchgereicht." Erhöht also der Lieferant in einem Zeitraum von +xx Monaten (und bei den aktuellen Bauabläufen können das schnell 12 Monate und mehr sein), bist du OHNE konkrete Preisklausel an einen Vertrag gebunden.
 
kbt09

kbt09

So, und jetzt habe ich in meinem Heimatforum gelesen und wundere mich über alle Beiträge von @exto1791 nach 12:18 ... da hat es nämlich schon Antworten von Küchenfachleuten gegeben. Und im dortigen Forum renommierten Küchenfachleuten .. mehr ist eigentlich nicht zu sagen.
 
E

exto1791

Die Information kam mit dem ENDGÜLTIGEM Angebot, das zum Vertrag führen soll. Deshalb SOLL man ja Unterlagen, die zu unterzeichneten Verträgen führen, auch GUT lesen. Ich weiß nicht, was daran unfair ist.
Wie gesagt, da passt für mich der Kundenbezug nicht. Einfach schlecht gemacht - mehr kann ich dazu nicht sagen :D

Das kreide ich an und das ist durchaus rechtens. Ohne bisherige Preisverhandlung hätte er sich eine andere Lösung einfallen lassen können als "wenn wir früh genug Maß nehmen können dann kriegen wir das hin".

Aber ja, das ist leider die Branche an sich :(
 
C

chand1986

Ich frage mich die ganze Zeit, was die Alternative gewesen wäre: Bei jeder Nachbesserung samt neuer Angebotsstellung darauf hinweisen, dass es eine Teuerung geben kann, von der man aber noch nicht weiß, wie hoch genau und noch nicht weiß, wann genau? Und das, während sich bei jeder vom Kunden gewünschten(!) Nachbesserung, die Parameter wieder ändern können?
Ich sehe das deshalb anders: Im endgültigen Angebot, dessen Zeitpunkt den Kundenwünschen geschuldet war, findet sich eine prozentuale Klausel mit Stichtag. Bei einer nach eigenen Aussagen sehr guten Planungsleistung zu fairem Preis. Alles bei den gegebenen, recht verrückten Rahmenbedingungen der allgemeinen Preisspirale. Für mein Dafürhalten nachvollziehbar und auch korrekte Kommunikation - denn, wie oben geschrieben, ist die Alternative unsinnig.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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