HalloClarissa
Hallo und allen ein gesundes neuen Jahr,
unsere Hausübergabe ist jetzt fast erfolgreich erfolgt und nachdem der Bauleiter weg war, habe ich nun erstmal unsere neue Toilette genutzt... was soll ich sagen: Ich kann meine rechte Hand gar nicht "nach hinten" führen, da die Toilette nur 13 cm von der Wand weg und z.B. meinem Mann mit breiten Schultern berührt die Wand.
Auf den Plänen war die Lage der Objekte nicht bemaßt und für uns zu keinem Zeitpunkt erkennbar, dass da wohl ein kleiner Planungsfehler vorliegt. Das Ständerwerk für die Toilette hätte meines Erachtens durchaus etwas nach rechts Richtung Bidet gestellt werden können, um mehr Platz zur Wand zu schaffen.
Eine DIN für Abstände von Objekten zu den Wänden scheint es, außer für Behinderten-WC, nicht zu geben.
Ist das ein Mangel? Oder haben wir einfach mal Pech gehabt?
Hat jemand Ahnung, wie die Rechtslage für uns aus sieht?
Vielen Dank
unsere Hausübergabe ist jetzt fast erfolgreich erfolgt und nachdem der Bauleiter weg war, habe ich nun erstmal unsere neue Toilette genutzt... was soll ich sagen: Ich kann meine rechte Hand gar nicht "nach hinten" führen, da die Toilette nur 13 cm von der Wand weg und z.B. meinem Mann mit breiten Schultern berührt die Wand.
Auf den Plänen war die Lage der Objekte nicht bemaßt und für uns zu keinem Zeitpunkt erkennbar, dass da wohl ein kleiner Planungsfehler vorliegt. Das Ständerwerk für die Toilette hätte meines Erachtens durchaus etwas nach rechts Richtung Bidet gestellt werden können, um mehr Platz zur Wand zu schaffen.
Eine DIN für Abstände von Objekten zu den Wänden scheint es, außer für Behinderten-WC, nicht zu geben.
Ist das ein Mangel? Oder haben wir einfach mal Pech gehabt?
Hat jemand Ahnung, wie die Rechtslage für uns aus sieht?
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