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ypg
Natürlich nicht.Muss man dann auch den Hammer der Zimmerleute bezahlen?
Sachlich geht’s hier weiter:
Man kann sich nicht auf alte Projekte beziehen, auf Bauleistungsbeschreibungen oder Kostenaufstellungen, die Dir unbekannt sind, veraltet oder individuell einem anderen „gehören“.moHouse musste den Kran auch nicht bezahlen, siehe weiter oben......
Die Bauleistungsbeschreibungen werden von Jahr zu Jahr abgespeckt, damit der gleichbleibend niedrige Katalogpreis lockt, dann aber eben mit weniger Leistungen auf den Markt kommen. Es zählt die Bauleistungsbeschreibung, die Deinem Werkvertrag oder Angebot angehängt ist. Wenn dort nichts erwähnt ist und das GU Dir jetzt weitere Positionen in Rechnung stellen würde im Sinne eines Kostenvoranschlages, dann wird das seine Richtigkeit haben.