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Mojos
Hallo ihr Lieben,
wir bereiten für unser Hausbauprojekt grade den Kickoff vor. In diesem wird angegeben, ob sich das Bauvorhaben an den Bebauungsplan hält. Jetzt haben wir das Problem, dass eine Max. Traufhöhe von 4 Metern vorgeschrieben ist. Diese soll ab Straßennieveau bzw. Oberkante Bordsteinrand gemessen werden. In den Zeichnungen der Baufirma kann ich nicht genau erkennen, wo der Traufpunkt ist. Eine Angabe die passen könnte gibt es, aber mit 4,29m. Jetzt ist ist die Traufhöhe im Bebauungsplan nicht weiter definiert, es scheint aber laut I-Net mehrere Auffassungen zu geben.
Das Gelände ist von Grundstück zu uns hin wohl leicht abschüssig, vermessen wurde aber noch nichts. Jetzt fragen wir uns, ob man auf dieses "Gefälle" vertrauen sollte, sodass man doch unter die 4 Meter kommt, bzw. ob die Maße in der Zeichnung vielleicht gar nicht die richtige Traufhöhe angeben?
Ich hänge euch die Zeichnung mal an. Die Gemeinde hat auch schon gesagt, dass eine Überschreitung der Traufhöhe nicht genehmiugt werden wird. Grundsätzlich könnte man das Haus ja etwas weiter "einbuddeln", um die Höhe einzuhalten.
Man kann natürlich den Vauantrag einreichen und hoffen, dass er doch genehmigt wird, wenn er abgelehnt wird muss man für eine neue Überprüfung des korrigierten Bauantrags wohl noch mal zahlen oder?
Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße
Mojo
wir bereiten für unser Hausbauprojekt grade den Kickoff vor. In diesem wird angegeben, ob sich das Bauvorhaben an den Bebauungsplan hält. Jetzt haben wir das Problem, dass eine Max. Traufhöhe von 4 Metern vorgeschrieben ist. Diese soll ab Straßennieveau bzw. Oberkante Bordsteinrand gemessen werden. In den Zeichnungen der Baufirma kann ich nicht genau erkennen, wo der Traufpunkt ist. Eine Angabe die passen könnte gibt es, aber mit 4,29m. Jetzt ist ist die Traufhöhe im Bebauungsplan nicht weiter definiert, es scheint aber laut I-Net mehrere Auffassungen zu geben.
Das Gelände ist von Grundstück zu uns hin wohl leicht abschüssig, vermessen wurde aber noch nichts. Jetzt fragen wir uns, ob man auf dieses "Gefälle" vertrauen sollte, sodass man doch unter die 4 Meter kommt, bzw. ob die Maße in der Zeichnung vielleicht gar nicht die richtige Traufhöhe angeben?
Ich hänge euch die Zeichnung mal an. Die Gemeinde hat auch schon gesagt, dass eine Überschreitung der Traufhöhe nicht genehmiugt werden wird. Grundsätzlich könnte man das Haus ja etwas weiter "einbuddeln", um die Höhe einzuhalten.
Man kann natürlich den Vauantrag einreichen und hoffen, dass er doch genehmigt wird, wenn er abgelehnt wird muss man für eine neue Überprüfung des korrigierten Bauantrags wohl noch mal zahlen oder?
Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße
Mojo