Traumhaus AG, Heinrich-Hildmann, Wiesbaden-Erbenheim

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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B

backrod_3

Beim Kauf wurde uns eine Abnahme im Winter 2022 in Aussicht gestellt. Leider hat sich es dann mit der Genehmigung des Baus sehr gezogen.
Die Baugenehmigung wurde erst im September 2021 erteilt. Im Dezember 2023 soll nun die vorzeitige Abnahme geschehen. Wir hatten damit gerechnet, dass jetzt zum Winter die Außenanlagen nicht fertiggestellt werden können. Nun gehen wir allerdings davon aus, dass das Haus auch noch nicht zu 100% fertig sein wird und die Tiefgarage/Kellerraum ebenso. Ob uns in der aktuellen Lage überhaupt das Haus übertragen werden kann/darf ist mehr als fraglich.
Also sind es ab Baugenehmigung 27 Monate gewesen. Gab es weitere Verzögerungen während der Bauphase?
 
11ant

11ant

Ich würde sagen, dass die Nachbarhäuser, die nicht auf der Tiefgarage gebaut sind, noch nicht so weit sind, wie die Häuser, die nicht unterkellert sind. Für den nördlichen Bereich des Baugebiets würde ich sagen, dass die Häuser von Außen ähnlich weit sind. Manche Häuser sind auch bereits bewohnt, was vermutlich daran liegt, dass weniger Sonderausstattung gewählt wurde.
Ach so speziell ist dieses Projekt ... das habe ich auf der Website garnicht erwähnt gesehen. Beim von mir bilddokumentierten Projekt in Neuwied-Block gibt es solche Spezialitäten und Gemeinschaftsanlagen nicht (es ist aber auch keine WEG), und baugebietsbedingt auch keine Keller. Im ersten Bauabschnitt (vom zweiten gibt es aktuell nur den Beginn des ersten Doppelhauses) war es dort so, daß die Doppelhäuser der Reihe nach gebaut wurden, also die Bodenplatte des fünften erst als das vierte schon sein Erdgeschoss hatte; und als das letzte seine Dämmplatten bekam, hatte das erste schon die Garage aufgestellt. Da sind also scheinbar die Kolonnen immer ein Doppelhaus weiter "gesprungen".
Nun gehen wir allerdings davon aus, dass das Haus auch noch nicht zu 100% fertig sein wird und die Tiefgarage/Kellerraum ebenso. Ob uns in der aktuellen Lage überhaupt das Haus übertragen werden kann/darf ist mehr als fraglich.
Weshalb dieses ? - technische Fertigstellung und rechtlicher Eigentumsübergang haben doch nichts miteinander zu tun.
 
B

Bauherr_TS

Weshalb dieses ? - technische Fertigstellung und rechtlicher Eigentumsübergang haben doch nichts miteinander zu tun.
Die technische Fertigstellung ist für uns nicht ganz klar, da vor Ort keine Bauarbeiter und Handwerker sind. Und wir haben es so verstanden, dass in der aktuellen Situation kein rechtlicher Eigentumsübergang (im Sinne von Schlüsselübergabe) möglich ist. Oder ist unser Verständnis hier falsch?
 
M

MelanieS_

Also bei uns war es genau so. Uns wurde am Anfang gesagt "Fertigstellung Q4/2022". Daraus wurde nichts aufgrund fehlerhafter Baupläne. Wie lange genau es am Ende gedauert hat, kann ich spontan nicht sagen. Weil ich aus dem Kopf nicht mehr weiß wann genau mit Erdarbeiten begonnen wurde.

Unser Haus steht nicht auf einer Tiefgarage. Die Häuser auf der Tiefgarage (Richtung Rewe) sind noch nicht fertiggestellt. Zumindest die Zuwege definitiv nicht, innen wurde letzte Woche noch gearbeitet, seit einigen Tagen ist so gut wie keiner hier.

Ein Subunternehmer hat uns heute gesagt, dass fast alle die Baustelle verlassen haben.

Zum Thema Übergabe, habe ich keine Information. Es gibt eine Email Adresse an die man sich bei Fragen wenden kann. Siehe Homepage von Heinrich Hildmann.

Unser Haus war fertig, die Zuwege noch nicht komplett, die Straße ist ebenfalls nicht fertig, die Außenanlage ist nicht fertig und die TG/Keller wurden ebenfalls noch nicht an uns übergeben. - Aber alles bezahlt. (Die TG könnten wir aber sowieso aufgrund der Baumaßnahmen der Straße nur bedingt nutzen.)
 
11ant

11ant

wir haben es so verstanden, dass in der aktuellen Situation kein rechtlicher Eigentumsübergang (im Sinne von Schlüsselübergabe) möglich ist.
[nicht vergessen, ich bin kein Jurist !]:
Der Eigentumsübergang wird bereits mit Abschluss des Kaufvertrages verbindlich verabredet und anschließend "Zug um Zug" erfüllt. Das Haus ist gebaut, und Ihr seid - so nehme ich an - insofern keine Zahlungen mehr schuldig, wie bis auf den Sicherungseinbehalt wegen evtl. Mängel alles bezahlt ist. Die Schlüsselübergabe ermöglicht Euch, das Haus allein zu betreten (und somit am Werk des Generalunternehmers Schäden zu verursachen - ein Risiko, daß diesem vor der Abnahme freilich nicht egal sein kann). Würdet Ihr nun ohne die Abnahme des Hauses tatsächlich durchzuführen auf die Schlüsselübergabe bestehen, könnte darin eine konkludent vollzogene Abnahme gesehen werden (praktisch also gleichbedeutend mit einer Abnahme ohne protokollierte Mängel). Das wäre wohl unklug im Hinblick auf Eure Position im Streitfall über die Mängelfreiheit. Rechtlich hängt Euer Eigentum am Haus aber nicht an den physischen Schlüsseln. Abnahme und Schlüsselübergabe in einem verbundenen Akt zu koppeln, ist bewährte Praxis - mehr nicht. Die Schlüssel sind kein Pfand um noch daran zu deuteln, daß es Euer Haus ist.

Was im Augenblick vermutlich tatsächlich schwierig ist, ist: einen baufachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreter der Partei(en) Bauträger und Generalunternehmer zu einem Abnahmetermin hinzuzaubern. Selbst wenn Ihr dadurch worst Case davon ausginget, den Sicherungseinbehalt in voller Höhe noch nicht freigeben zu können, und somit finanziell mit den Partei(en) Bauträger und Generalunternehmer vorläufig noch nicht voll quitt würdet, würde ich dadurch Euer verabredetes Eigentum noch nicht fragwürdig werden sehen. Das ist aus meiner Sicht alles vornehmlich auf der praktischen Ebene ein Rohe-Eier-Zustand, wo niemand einen falschen ersten Schritt machen will. Immerhin ist ein Sachwalter ein Volljurist und macht derlei mit berufsmäßigem Wissen "waswannwie", sodaß sich daraus kein Stillstand, sondern lediglich ein zäheres Vorgehen ergeben wird. Während sonst normalerweise nur ein Bauleiter zur Abnahme kommen würde, muß nun auch ein Bevollmächtigter des Sachwalters Zeit finden. Dies ist ein Flaschenhals, der vorübergehen wird, wie man es auch von Autobahnbaustellen vom Ein- und Ausgang des verengten Bereiches kennt. Nüüüchts, wovor man sich fürchten müßte (wie der Held der Steine sagen würde).
 
K

KarstenausNRW

[nicht vergessen, ich bin kein Jurist !]:
Der Eigentumsübergang wird bereits mit Abschluss des Kaufvertrages verbindlich verabredet und anschließend "Zug um Zug" erfüllt. Das Haus ist gebaut, und Ihr seid - so nehme ich an - insofern keine Zahlungen mehr schuldig, wie bis auf den Sicherungseinbehalt wegen evtl. Mängel alles bezahlt ist. Die Schlüsselübergabe ermöglicht Euch, das Haus allein zu betreten (und somit am Werk des Generalunternehmers Schäden zu verursachen - ein Risiko, daß diesem vor der Abnahme freilich nicht egal sein kann).
Vielleicht noch ein Hinweis an alle Betroffenen: Besitz und Eigentum sind beim Haus nicht immer leicht übereinander zu bringen. Das Eigentum geht IMMER erst mit Umschreibung im Grundbuch über. Besitz, Nutzen und Lasten können schon vorher übergehen.
Ich hatte, sowohl im Privatkunden- als auch im Firmenkundenbereich schon Fälle, wo das Eigentum (= die eigentlich Eigentumsumschreibung im Grundbuch) erst zig Jahre nach Bezug der Immobilie übergegangen ist. Aus den unterschiedlichsten Gründen - i.d.R. Streitfälle.
 
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