wir haben es so verstanden, dass in der aktuellen Situation kein rechtlicher Eigentumsübergang (im Sinne von Schlüsselübergabe) möglich ist.
[nicht vergessen, ich bin kein Jurist !]:
Der Eigentumsübergang wird bereits mit Abschluss des Kaufvertrages verbindlich verabredet und anschließend "Zug um Zug" erfüllt. Das Haus ist gebaut, und Ihr seid - so nehme ich an - insofern keine Zahlungen mehr schuldig, wie bis auf den Sicherungseinbehalt wegen evtl. Mängel alles bezahlt ist. Die Schlüsselübergabe ermöglicht Euch, das Haus allein zu betreten (und somit am Werk des Generalunternehmers Schäden zu verursachen - ein Risiko, daß diesem vor der Abnahme freilich nicht egal sein kann). Würdet Ihr nun ohne die Abnahme des Hauses tatsächlich durchzuführen auf die Schlüsselübergabe bestehen, könnte darin eine konkludent vollzogene Abnahme gesehen werden (praktisch also gleichbedeutend mit einer Abnahme ohne protokollierte Mängel). Das wäre wohl unklug im Hinblick auf Eure Position im Streitfall über die Mängelfreiheit. Rechtlich hängt Euer Eigentum am Haus aber nicht an den physischen Schlüsseln. Abnahme und Schlüsselübergabe in einem verbundenen Akt zu koppeln, ist bewährte Praxis - mehr nicht. Die Schlüssel sind kein Pfand um noch daran zu deuteln, daß es Euer Haus ist.
Was im Augenblick vermutlich tatsächlich schwierig ist, ist: einen baufachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreter der Partei(en) Bauträger und Generalunternehmer zu einem Abnahmetermin hinzuzaubern. Selbst wenn Ihr dadurch worst Case davon ausginget, den Sicherungseinbehalt in voller Höhe noch nicht freigeben zu können, und somit finanziell mit den Partei(en) Bauträger und Generalunternehmer vorläufig noch nicht voll quitt würdet, würde ich dadurch Euer verabredetes Eigentum noch nicht fragwürdig werden sehen. Das ist aus meiner Sicht alles vornehmlich auf der praktischen Ebene ein Rohe-Eier-Zustand, wo niemand einen falschen ersten Schritt machen will. Immerhin ist ein Sachwalter ein Volljurist und macht derlei mit berufsmäßigem Wissen "waswannwie", sodaß sich daraus kein Stillstand, sondern lediglich ein zäheres Vorgehen ergeben wird. Während sonst normalerweise nur ein Bauleiter zur Abnahme kommen würde, muß nun auch ein Bevollmächtigter des Sachwalters Zeit finden. Dies ist ein Flaschenhals, der vorübergehen wird, wie man es auch von Autobahnbaustellen vom Ein- und Ausgang des verengten Bereiches kennt. Nüüüchts, wovor man sich fürchten müßte (wie der Held der Steine sagen würde).