Traumhaus-Familie Erfahrung - Dirk van Hoek

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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B

Bauexperte

Guten Abend,

Unter dem Link werden keine Treffer gefunden?
Kann ich nicht nachvollziehen, die Suche funktioniert immer






Freundliche Grüße
 
S

satape

Hallo,
Wir interessieren uns für das Neubauprojekt in Pulheim/alte Tennishalle.
Wir haben bereits reserviert.Gibt es jemand der auch da kaufen möchte?Gibt es mittlerweile schon neue Erfahrungen mit der neuen Bauträgerfirma Heinrich Hildmann?Freue mich über Antworten und gerne auch persönliche Erfahrungen.

Liebe Grüsse
Hallo wollen auch in Pulheim bauen. Ich habe dafür mal ein neues Thema angelegt:

 
M

misiek

Wir haben auch ein Haus in Erlensee reserviert und Kaufvertrag -Bankbeleihungsunterlagen schon vorher bekommenAngeblich hat die Firma schon mit Abrissarbeiten angefangen. Baubeginn nach meinen Informationen Frühjahr 2013
 
C

Chribe76

Hallo.
Bin froh,daß ich hier auf dieses Forum gestoßen bin.
Wenn es jetzt noch jemanden gibt, der ebenfalls mit dem Bauvorhaben in Langenfeld (Rhld.) zu tun hat, würde ich mich sehr freuen. Wir haben uns eine Doppelhaushälfte in Langenfeld reserviert. Natürlich wurden nun erst mal die 3000 Euro verlangt, wobei mir jetzt die Muffe geht, ob wir Diese im Falle einer Absage unsererseits wirklich zurückbekommen werden, z.B. wegen Vertragsbedingungen oder Finanzierungsprobleme (Termin wg. Finanzierung ist erst diesen Freitag). Ist halt nun mal erst mal die Katze im Sack kaufen. Aber auch uns wurde versichert, daß es in einem begründetem Fall dieses Geld zurückgibt.
Was ich mal interessant zu wissen fänd, was hat es mit der Eigentümergemeinschaft mit Sondernutzungsrecht auf sich. Also in wie weit hätte ich bei Haus und Grundstück das alleinige Sagen und in welchen Fällen nicht.
Würde mich sehr über Antworten und Erfahrungsaussagen freuen.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

zum Thema Eigentümergemeinschaft und Sondernutzungsrecht würde ich Dir mal die Lektüre des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ans Herz legen.

Kurz gesagt funktioniert das bei diesem Prinzip wie bei einer Eigentumswohnung.

Alles was das Gemeinschaftseigentum betrifft kann ausschließlich in der Eigentümerversammlung beschlossen werden.

Alleinige Entscheidungsfreiheit sieht anders aus.

Grüße,

Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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