Traumhaus zufällig gefunden. Finanzierung machbar?

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Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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M

mozelcaer

Um mal zurück zum Thema zu kommen und die unsachlichen Beiträge hinter uns zu lassen. Hier was ich bisher mitnehmen kann:

Grundsätzlich ist eine Kreditmitnahme der Altverträge möglich, jedoch ein wenig mit Goodwill der Bank. Der Preis welchen unser Haus erzielt muss sich natürlich erst noch zeigen, hier ist das Wertgutachten denke ich konservativ genug um eine erste Richtung vorzugeben.

Hier vielleicht noch zwei zusätzliche Details. Zur Vereinfachung des Einstieges habe ich für die Sanierung unseres Hauses von nur einem Darlehen geschrieben. Die Finanzierung teilt sich auf in einen normalen Baukredit und zwei KFW Förderkrediten. Wertmäßig ca. 2/3 normaler Kredit und 1/3 KFW. Können die KFW Kredite ebenfalls mitgenommen werden? Oder sind diese an das Objekt das gefördert wurde gebunden?

Was ich aus den Beiträgen zu dem Thema Autos/Kinder mitnehme ist natürlich unser Budget im Auge zu haben, aber das versteht sich ja von selbst.

Über Sinn und Unsinn das Haus zu kaufen möchte ich ehrlich gesagt nicht weiter diskutieren, da es viel zu subjektiv ist.

Der Hinweis mit dem Austausch der Ölheizung ist allerdings noch wichtig und spielt j auch bei der Preisverhandlung eine wichtige Rolle. Was müsste für einen Tausch der Heizart auf Pelletheizung gerechnet werden? 30k?
VG
mozelcaer
 
A

aero2016

Was ich aus den Beiträgen zu dem Thema Autos/Kinder mitnehme ist natürlich unser Budget im Auge zu haben, aber das versteht sich ja von selbst.

Über Sinn und Unsinn das Haus zu kaufen möchte ich ehrlich gesagt nicht weiter diskutieren, da es viel zu subjektiv ist.
und was ist dann Deine Frage?
Die Finanzierung teilt sich auf in einen normalen Baukredit und zwei KFW Förderkrediten. Wertmäßig ca. 2/3 normaler Kredit und 1/3 KFW. Können die KFW Kredite ebenfalls mitgenommen werden? Oder sind diese an das Objekt das gefördert wurde gebunden?
Wenn es nicht gerade Baukindergeld ist, sind KFW Kredite doch eigentlich meist zur Förderung einer Sache, nicht einer Person. Sie hängen demnach in aller Regel an dem Objekt. Das kann man dann logischerweise nicht mitnehmen. Ansonsten einfach mal die KfW fragen.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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