Jetzt hab ichs verstanden.
Laut Bauleistungsbeschreibung ist es tatsächlich nicht enthalten und hätte bei Prüfung der Bauleistungsbeschreibung auffallen müssen.
Wenn die Zeichnung allerdings Bestandteil des Werkvertrages ist, dann wäre das meines Erachtens ein Argument.
Hast du einen Sachverständigen an der Hand, der da in Richtung Absturzsicherung der Baufirma paar Paragrafen um die Ohren hauen kann? Vielleicht kann man sich da irgendwo dazwischen einigen.
Das ist aber wieder mal ein sehr schönes Beispiel für zukünftige Bauherren, was alles nicht enthalten sein kann.