B
Bauexperte
Die Bezeichnung Geländer ist imho für das Treppengeländer gemeint. Was Du hinzukaufen sollst, ist eine Absturzsicherung für das Treppenauge.Anbei der Plan des Architekten. Da steht sogar Geländer dran. Aber das soll ich jetzt extra kaufen.
Schau mal in Deinen Werkvertrag/Auftragsbestätigung - steht darin, wie mit den Entwurfsplänen - zugehörig zum Werkvertrag - umzugehen ist? Also eine Reihenfolge, welche Positionen (BB, Zeichnungen etc.) nacheinander gelten?
Ich versuche herauszufinden, ob Deine Entwurfspläne - ist die schmale Doppellinie rund um das Treppenauge darin eingezeichnet? - verbindlicher Bestandteil des Werkvertrages geworden sind. Andererseits bin ich ziemlich sicher, daß die Sicherung des Treppenauges - die DIN weiß ich jetzt nicht - gem. der geltenden Technischen Bestimmungen zur Pflicht Deines Anbieters, bzw. dessen Erfüllungsgehilfen gehört.
Liebe Grüsse, Bauexperte