Tja, erstmal müsste man wissen, was und ob man überhaupt ändern kann. Also, genaue Vermaßung und dann berechnen und zeichnen. Und das von jemandem, der auch weiß, was bei Treppe genau gemacht werden muss. Denn das ist nicht trivial.
Die Baugenehmigung gilt grundsätzlich für das in den zeichnerischen Erläuterungen des Antrages beschriebene Gebäude. Das Material ist der Baubehörde dabei nicht wichtig, aber von Steigungsanzahl und -maß würde ich nicht abzuweichen empfehlen.
Na das halte ich im Einfamilienhaus dann doch für übertrieben. Das ist ja keine öffentliche Konzerthalle, wo sich die Leute die Treppe hoch und runter drängeln. Das interessiert das Amt kaum bis gar nicht, ob Du hier 10cm abweichst.
Kann ich nicht einfach eine Stufe vor dem Podest mehr machen? Es geht hier um 12cm welche die Stufe hervorsteht und es würde mich kaum stören. Das Treppenloch hat mindestens Maße von 3,04m x 2,25m. Ein Problem mit Kopfschmerzen weil wir die Kopffreiheit von 2m nicht einhalten bekommen wir hier nicht. Siehe auch Bild.
Vieles stört oft dem Anschein nicht.
Aber diese vorgezogene Stufe wird eine Stolperfalle im Flur, die andere Bewohner im Haus so wie Dich gefährlich werden kann.
Im EG am Treppenantritt wäre die Stufe sehr unglücklich. Wie Yvonne schon schreibt, wird sie zur Stolperfalle. Außerdem verengt sie den Flur vor der Doppeltür.
Im OG hingegen schmiegt sie sich problemlos ein:
Ist natürlich möglicherweise Aufwand, weil ein Stück der Decke weggesägt werden muss. Aber lieber jetzt einmal die Säge ansetzen, als später ewig über die Stufe stolpern.
PS: Bitte mach nicht immer solche Miniausschnitte. Man braucht immer die Umgebung, wenn man die Situation einschätzen will.