Trotz im Bebauungsplan festgesetzter Wohneinheiten/Mehrfamilienhaus bauen

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M

Manuel01

Hallo Gemeinde,

hat jemand Kenntnis, wie es sich verhält, wenn im Bebauungsplan pro Grundstück nur 2 Wohneinheiten erlaubt sind, man jedoch ein (zumindest) 4 Familienhaus bauen möchte?
Ich habe gehört, dass die Rechtsprechung, aber auch das Gesetzt selbst, die Anzahl der Wohneinheiten nicht als Einfügekriterium iSd. § 34 Baugesetzbuch ansieht.
Die Kubatur des Hauses bliebe, auch bei einem Bau von zwei Doppelhaushälften, die gleiche. Sämtliche Grenzen sind eingehalten und auch die Parkplätze wären durch Bau einer Tiefgarage nachgewiesen.

Besteht die Möglichkeit, dass von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden kann, wenn obiges eingehalten ist?

Hat jemand Erfahrungen/Kenntnis?

Freundliche Grüße
Manuel
 
N

nordanney

hat jemand Kenntnis, wie es sich verhält, wenn im Bebauungsplan pro Grundstück nur 2 Wohneinheiten erlaubt sind, man jedoch ein (zumindest) 4 Familienhaus bauen möchte?
Dann gilt der Bebauungsplan, dass Du nur zwei WE bauen darfst. Ganz einfach.
Ich habe gehört, dass die Rechtsprechung, aber auch das Gesetzt selbst, die Anzahl der Wohneinheiten nicht als Einfügekriterium iSd. § 34 Baugesetzbuch ansieht.
34er heißt, dass es keinen Bebauungsplan gibt. Kannst Du also vergessen.
Besteht die Möglichkeit, dass von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden kann, wenn obiges eingehalten ist?
Für ein Mehrfamilienhaus, wo nur 2 Wohneinheiten erlaubt sind? Nein, keine Chance.
 
K a t j a

K a t j a

Ich kann nur sagen, dass wir die Baugenehmigung nicht bekommen hätten, wenn wir die Anzahl der Wohneinheiten überschritten hätten. Dabei geht es nicht nur um Stellplätze sondern z.B. auch um die Belastung des Grundstückes hinsichtlich Entsorgung wie Abfall, Abwasser, Lärm u.ä. sowie Versorgung der Bewohner mit Wasser, Strom, Kindergarten, Schule, Spielplätze usw.
 
Y

ypg

man jedoch ein (zumindest) 4 Familienhaus bauen möchte?
Ds gilt nicht das, was man bauen .will., sondern das, was man bauen .darf.!
Wäre ja noch schöner, wenn es anders herum wäre oder Gesetze nicht mehr gelten, nur weil man will oder nicht kann, wie man will.
Dabei geht es nicht nur um Stellplätze sondern z.B. auch um die Belastung des Grundstückes hinsichtlich Entsorgung wie Abfall, Abwasser, Lärm u.ä. sowie Versorgung der Bewohner mit Wasser, Strom, Kindergarten, Schule, Spielplätze usw.
Genau so ist es. .. sowie die „Abnutzung“ der Straße, Infrastruktur usw. Das ist alles im Vorwege berechnet.
 
M

MachsSelbst

Ja das ist berechnet, aber nicht auf die Nachkommastellen. Natürlich darf man das trotzdem nicht, das ist nicht gewollt.

Aber die Begründung, sorry. Es kann ja auch ne 8köpfige Familie ein Einfamilienhaus bauen. Oder man verbraucht Strom für 5 Familien, weil man Bitcoins schürft. Oder man hat ständig die Schwiegereltern im Gästezimmer oder 4 Leute zu Besuch, die alle mit dem eigenen Auto kommen und die Straßen zuparken.
Ich kann hier auch 6 Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen, wer sollte mir das verbieten.

Es ist nicht gewollt und wird damit nicht genehmigt, Punkt.
 
K a t j a

K a t j a

Es kann ja auch ne 8köpfige Familie ein Einfamilienhaus bauen.
Nö. Die Anzahl der Bewohner war mit 4 ebenfalls vorgegeben. Du kannst auch m.W. nicht einfach 6 Flüchtlinge aufnehmen oder ähnliches. Natürlich wird man jetzt nicht ausziehen müssen, wenn man Drillinge bekommt. Aber grundsätzlich gab es bei uns eine Kapazitätsvorgabe.
 
Zuletzt aktualisiert 09.03.2025
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