TV-Sendung über die Tricks beim Bau...

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H

haydee

Und dann passieren Fehler.

Ich behaupte mal jeder von uns, der Eingezogen ist, denkt sich ja da und da hätte ich mich besser kümmern müssen, informieren etc.
Nicht dass da große Schäden sind, einfach Kleinigkeiten mit denen man nicht ganz zufrieden ist.
 
berny

berny

Kann sein, dass wir in ein paar Jahren nochmal was bauen. Bei diesem Bau jetzt habe ich unglaublich viel gelernt. Passiert mir definitiv nicht wieder.
Die (Bau) Welt ist im Prinzip erstmal böse zum Bauherren, gerade wenn er so naiv wie ich ist und denkt: Ich geb` gute, fehlerfreie Geldscheine und bekomme gute, fehlerfreie Leistung. Die Mehrzahl der Handwerker fummelt so vor sich hin nach dem Motto: "Wird schon irgend wie gehen, haben wir immer so gemacht, gib Dein Geld und nerv` nicht. Ausnahmen bestätigen nur diese Regel... wünsche allen die jetzt bauen wollen oder müssen wirklich viel Glück!!
 
H

haydee

@berny
meine neulich was gelesen zu haben, bei dir ist ja leider einiges Schief gegangen.

Es gibt doch den alten Spruch, das 1. Haus baut man für den Feind, das 2. Haus für einen Freund, das 3. Haus für sich.
Gab wohl schon immer Probleme
 
S

Snowy36

Mann darf halt nicht vergessen, da alle (mal pauschalisiert) auf den GU und die Gewerke maulen, das fast alles durch den Bauherren selbst gegengezeichnet wird und durch diesen auch zu prüfen ist. Schlüsselfertig schützt vor Doofheit nicht. :cool:
Klar weil jeder Laie so einfach mal versteht was er da unterzeichnet .... Ironie off .

Wir hatten das Thema schon mal , ich bin immer noch der Meinung ich gehe zum GU so wie ich eben auch zum Arzt gehe . Das sind komplexe Gewerke für die man jahrelange Erfahrung oder ein Studium braucht . Mein Anspruch ist , dass die sich besser auskennen als ich denn die haben das 100 x schon gemacht ich noch keinmal .

Ich bin immer wieder schockiert davon wie alleine einen die Rechtsprechung lässt ....
Wird man zB verklagt weil man wegen eines Mangels eine Rechnung nicht ganz zahlt , dann wird im Verfahren festgestellt es gibt einen Mangel u die Rechnung muss nicht gezahlt werden . Ist der Mangel größer als die einbehaltene Summe und wird das im Verfahren festgestellt , wird nicht etwa diese Summe dann gleich vom Kläger eingefordert . Nö dafür muss man extra Klage einreichen wieder .

Und diese ganzen Fristverlängerungen von denen gesprochen wurde in dem Beitrag die gehören verboten .....

Der GU ist besser gestellt als der Bauherr der in sein Haus nicht einziehen kann .... u lässt die Zeit für sich arbeiten ....
 
Z

Zaba12

Ja wir hatten das Thema, öfters :)
Klar weil jeder Laie so einfach mal versteht was er da unterzeichnet .... Ironie off .

Wir hatten das Thema schon mal , ich bin immer noch der Meinung ich gehe zum GU so wie ich eben auch zum Arzt gehe . Das sind komplexe Gewerke für die man jahrelange Erfahrung oder ein Studium braucht . Mein Anspruch ist , dass die sich besser auskennen als ich denn die haben das 100 x schon gemacht ich noch keinmal .

Ich bin immer wieder schockiert davon wie alleine einen die Rechtsprechung lässt ....
Wird man zB verklagt weil man wegen eines Mangels eine Rechnung nicht ganz zahlt , dann wird im Verfahren festgestellt es gibt einen Mangel u die Rechnung muss nicht gezahlt werden . Ist der Mangel größer als die einbehaltene Summe und wird das im Verfahren festgestellt , wird nicht etwa diese Summe dann gleich vom Kläger eingefordert . Nö dafür muss man extra Klage einreichen wieder .

Und diese ganzen Fristverlängerungen von denen gesprochen wurde in dem Beitrag die gehören verboten .....

Der GU ist besser gestellt als der Bauherr der in sein Haus nicht einziehen kann .... u lässt die Zeit für sich arbeiten ....
Ich weiß halt nicht immer so recht ob es was mit „nicht verstehen“ zu tun hat. Was ja ok ist. Vielleicht ist es auch nur das fehlende hinterfragen, warum und wieso dies und das so ist/geplant und umgesetzt wurde.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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