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holm667
Hallo zusammen,
wir haben ein bisher unbebautes Grundstück erworben und einen Lageplan anfertigen lassen. Dabei wurden wir von unserem Planungsbüro darauf hingewiesen, dass das Dach des Carports unseres Nachbarn 36cm in unser Grundstück ragt. Auch die zulässige Grenzbebauung von 9m wird um ca. 3m überschritten.
Prinzipiell stören mich die Dinge nicht, ich möchte sie aber auch nicht unbedingt stillschweigend akzeptieren. Auch an einem Nachbarschaftsstreit bin ich nicht interessiert.
Nach ein wenig Recherche zum Thema haben sich ein paar Fragen ergeben:
1. Das Carport steht schon einige Jahre. Der Vorbesitzer (eine nicht ortsansässige Immobilienfirma) hat bisher scheinbar keinen Widerspruch eingelegt. Kann ich diesen als neuer Besitzer jetzt noch einlegen?
2. Auf dem erstellten Lageplan sind die Dinge jetzt ersichtlich. Sollte so etwas dem Bauamt bei der Prüfung unseres Bauantrags jetzt auffallen und der Nachbar zur Stellungnahme aufgefordert werden?
3. So wie ich es es gelesen habe, wäre es eine gute Einigung gemäß $902 Baugesetzbuch einen symbolische Rente (z.B. 1€ jährlich) einzufordern, um den Sachverhalt nicht ohne Widerspruch zu akzeptieren. Wie geht man so etwas an? Genügt da ein selbstaufgesetzter Vertrag mit dem Nachbarn?
4. Gibt es noch andere Wege um meine Interessen zu wahren ohne großen Streit vom Zaun zu brechen?
Danke und Grüße
wir haben ein bisher unbebautes Grundstück erworben und einen Lageplan anfertigen lassen. Dabei wurden wir von unserem Planungsbüro darauf hingewiesen, dass das Dach des Carports unseres Nachbarn 36cm in unser Grundstück ragt. Auch die zulässige Grenzbebauung von 9m wird um ca. 3m überschritten.
Prinzipiell stören mich die Dinge nicht, ich möchte sie aber auch nicht unbedingt stillschweigend akzeptieren. Auch an einem Nachbarschaftsstreit bin ich nicht interessiert.
Nach ein wenig Recherche zum Thema haben sich ein paar Fragen ergeben:
1. Das Carport steht schon einige Jahre. Der Vorbesitzer (eine nicht ortsansässige Immobilienfirma) hat bisher scheinbar keinen Widerspruch eingelegt. Kann ich diesen als neuer Besitzer jetzt noch einlegen?
2. Auf dem erstellten Lageplan sind die Dinge jetzt ersichtlich. Sollte so etwas dem Bauamt bei der Prüfung unseres Bauantrags jetzt auffallen und der Nachbar zur Stellungnahme aufgefordert werden?
3. So wie ich es es gelesen habe, wäre es eine gute Einigung gemäß $902 Baugesetzbuch einen symbolische Rente (z.B. 1€ jährlich) einzufordern, um den Sachverhalt nicht ohne Widerspruch zu akzeptieren. Wie geht man so etwas an? Genügt da ein selbstaufgesetzter Vertrag mit dem Nachbarn?
4. Gibt es noch andere Wege um meine Interessen zu wahren ohne großen Streit vom Zaun zu brechen?
Danke und Grüße