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holm667
Ja ich musste dem Vermessungbüro noch eine Vollmacht für die Baulasteinsicht für das Grundstück geben. Dabei kam der Brief und Rechnung dafür vom Bauamt auch bei mir an. Es gibt laut deren Auskunft keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis.Nun ja, es wird wohl auf die Frage mit dem Huhn oder Ei hinaus laufen und möglicherweise auf ein Anrecht auf nachträgliche Legalisierung, ist aber nur eine Vermutung. Ändert aber nichts daran dass für die Beurteilung des Bauvorhabens nicht zutreffende Bauvorlagen eingereicht wurden - ERGO ist die Genehmigung pfutsch...
Ist es sicher dass da keine Baulasten oder irgendwelche Vereinbarungen vorliegen? Denn es ist seltsam dass für eine gerade Wand unterschiedliche Abstandsflächen ausgewiesen werden.