Was willst du mir denn damit sagen?
Das Problem ist, dass deine anderen Threads nicht mit einer Entscheidung von Dir zu den genannten Möglichkeiten enden. Und auch hier dankst Du
@RomeoZwo für seine Mühen, äußerst Dich aber inhaltlich gar nicht, welche Option Du bevorzugst. Das wird auch das Problem des Notars sein, dass Du noch gar nicht so genau weißt, was Du bauen willst. Du musst erst mal mit einem Architekten und der Baugenehmigungsbehörde ausloten, was überhaupt möglich ist.
Ich möchte also auf meinen Grundstück den Mindestensabstand von 3m zum Nachbarn einhalten. Allerdings zu dem Grundstück meiner Eltern 1m von der Grenze weg bleiben.
Nehmen wir den Wunsch mal als gesetzt an und, dass es keinen Bebauungsplan gibt und dass es keine faktische Baugrenze gibt (zur Beurteilung dazu bräuchte es einen großzügigen Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte mit der Nachbarbebauung). Dann wäre das eine Möglichkeit:
Die jeweiligen Grundstückseigentümer erklären gegenüber der Baugenehmigungsbehörde förmlich die gegenseitige Übernahme der Abstandsflächen (T3 teilweise, T4 vollständig). Damit hat der Notar gar nichts zu tun, es sei denn, man beabsichtigt zusätzlich die grundbuchliche Sicherung, was aber nur Sinn ergibt, wenn dauerhaft Ausgleichszahlungen beabsichtigt wären. Diese Flächen dürfen dann nicht mehr bebaut werden.
Solange aber keine konkrete Planung vorliegt, kann auch keine verbindliche Vereinbarung oder Erklärung gegenüber dem Bau- und ggf. dem Grundbuchamt formuliert werden, da die Tiefen der Abstandsflächen von den genauen Abmessungen des Vorhabens abhängig sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das aber noch gar nicht erforderlich, da es ja nur um den Eigentumsübergang innerhalb der Familie geht. Wenn das Misstrauen aber so groß ist, dass später die benötigten Erklärungen eventuell nicht mehr abgegeben werden, muss eben vor dem Eigentumsübergang schon der Bauantrag gestellt werden.