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Birdie84
Hallo Freunde,
Ich habe folgendes Problem.
Meinen Eltern gehören zwei nicht bebaute Grundstücke, welche schlauchförmig sind. (jeweils ca. 12m breit und 40m lang)
Eines dieser Grundstücke soll nun mir überlassen werden, damit ich ein kleines Einfamilienhaus (8x11m) darauf errichten kann.
Wir sind uns innerhalb der Familie einig, dass gegenseitig auf die Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Es soll also eine "gegenseitige Grenzbebauung" im Überlassungsvertrag eingetragen werden.
Wie geschrieben, hat jedes Grundstück eine Breite von ca. 12m.
Da ja jedes der Grundstücke 3m zum jeweiligen Nachbargrundstück einhalten muss, bleibt uns nichts anderes übrig, als eine gegenseitige Grenzbebauung zuzulassen. Sonst könnte das Haus ja Max. 6m Breit sein.
Ich möchte also auf meinen Grundstück den Mindestensabstand von 3m zum Nachbarn einhalten. Allerdings zu dem Grundstück meiner Eltern 1m von der Grenze weg bleiben.
Das heißt, das Haus hätte eine Breite von 8m.
Was sollten wir beim Notariat beachten und angeben, damit dieser Überlassung-Vertrag korrekt geschrieben wird?
Stichwort Brandschutz, Abstandsflächen und Grenzbebauung.
Es geht einfach auch darum, dass wir uns dieses Grundstück, auf welchen vorerst nicht gebaut werden soll, keine Nachteile entstehen, da z. B. Abstandsflächen eingehalten werden müssen und es somit nicht mehr möglich ist, ein Haus auf diesem Grundstück zu bauen.
Noch ein Punkt ist, dass das Grundstück mir auf das Erbe angerechnet werden soll. Da es jedoch innerhalb der Familie überlassen wird, soll es nicht zum heutigen Verkehrswert überlassen werden.
Was lässt man da vom Notariat eintragen?
Sorry, wenn ich mich laienhaft ausdrücke. Für mich ist das absolutes Neuland.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Schönen Gruß aus Bayern.
Birdie
Ich habe folgendes Problem.
Meinen Eltern gehören zwei nicht bebaute Grundstücke, welche schlauchförmig sind. (jeweils ca. 12m breit und 40m lang)
Eines dieser Grundstücke soll nun mir überlassen werden, damit ich ein kleines Einfamilienhaus (8x11m) darauf errichten kann.
Wir sind uns innerhalb der Familie einig, dass gegenseitig auf die Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Es soll also eine "gegenseitige Grenzbebauung" im Überlassungsvertrag eingetragen werden.
Wie geschrieben, hat jedes Grundstück eine Breite von ca. 12m.
Da ja jedes der Grundstücke 3m zum jeweiligen Nachbargrundstück einhalten muss, bleibt uns nichts anderes übrig, als eine gegenseitige Grenzbebauung zuzulassen. Sonst könnte das Haus ja Max. 6m Breit sein.
Ich möchte also auf meinen Grundstück den Mindestensabstand von 3m zum Nachbarn einhalten. Allerdings zu dem Grundstück meiner Eltern 1m von der Grenze weg bleiben.
Das heißt, das Haus hätte eine Breite von 8m.
Was sollten wir beim Notariat beachten und angeben, damit dieser Überlassung-Vertrag korrekt geschrieben wird?
Stichwort Brandschutz, Abstandsflächen und Grenzbebauung.
Es geht einfach auch darum, dass wir uns dieses Grundstück, auf welchen vorerst nicht gebaut werden soll, keine Nachteile entstehen, da z. B. Abstandsflächen eingehalten werden müssen und es somit nicht mehr möglich ist, ein Haus auf diesem Grundstück zu bauen.
Noch ein Punkt ist, dass das Grundstück mir auf das Erbe angerechnet werden soll. Da es jedoch innerhalb der Familie überlassen wird, soll es nicht zum heutigen Verkehrswert überlassen werden.
Was lässt man da vom Notariat eintragen?
Sorry, wenn ich mich laienhaft ausdrücke. Für mich ist das absolutes Neuland.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Schönen Gruß aus Bayern.
Birdie