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RioRio19
Also ich vermute, dass das Haus etwa 200.000€ wert sein wird (meine Eltern wollen nächste Woche mal das Haus schätzen lassen, aber gehen wir mal von 200.000€ aus). Mein Partner und ich haben etwa 150.000€ Eigenkapital. Wenn wir meinen Eltern jetzt das Haus abkaufen würden, könnten wir in das Haus und die könnten von dem Geld den Anbau finanzieren. Was aber wiederum keinen Sinn machen würde, weil die dann wieder Besitz hätten (Stichwort Pflegefall und so...). Wenn wir den Anbau auch noch on top bezahlen würden, dann würden meine Eltern mit 200.000€ auf der Bank in nem Anbau sitzen und könnten uns z.B. Miete zahlen? Wir müssen ja auch noch den Renovierung/Umbau im Elternhaus zahlen. Da würden wir so ziemlich alles neu machen wollen (Decken, Bodenfliesen, Fußbodenheizung, Bäder, etc.)Ihr könntet das Haus auch tatsächlich euren Eltern abkaufen.
Dann ist es jedenfalls nicht mehr eure Aufgabe den Bruder auszuzahlen.
Ich hab das Gefühl ich habe einen Knoten im Kopf aber krieg es grad nicht auf die Kette.
Ja das Bauvorhaben würde gehen und wir haben auch schon einmal mit der Kirche gesprochen. Denke meine Eltern würden so 70qm brauchen. Na klar wissen die von ihrem Gllück Wir sprechen schon 2 Jahre über das Thema...Würde so ein Bauvorhaben denn noch auf das Grundstück passen? Was sagt der Bebauungsplan hinsichtlich 2 Wohneinheiten?
Das alles mal abklären.
Und dann schauen, wie viel QM ihr anbauen könnt, aus finanzieller Sicht.
80qm kosten auch 150000€
Warum dürfen die Eltern keinen Besitz mehr haben?
Wissen sie schon von ihrem „Glück“?
Viele Dank für die Links! Schau ich mir jetzt direkt mal anZu dem Themenkomplex habe ich eben ein paar Lesetipps zusammengesucht: https://www.hausbau-forum.de/threads/ueberschreibung-eines-unrenovierten-Hauses-Erfahrungen-Tipps.28795/#post-282268 -- https://www.hausbau-forum.de/threads/Haus-zu-uebernehmen-Auszahlung-an-die-Geschwister.27245/ -- https://www.hausbau-forum.de/threads/erbpachtgrundstueck-Grundbuch-Restschuld-uebernehmen.31980/
Weil im Pflegefall - außer man ist Selbstzahler - nach vorhandenem oder vor weniger als zehn Jahren übertragenem Vermögen geschaut wird.