Immer die Ruhe. Immerhin haben doch beide Parteien einen Vertrag geschlossen, in dem die Möglichkeit dieses Vorgehens ausdrücklich vereinbart wurde. Da kann ich dem Bauträger keine Frechheit attestieren. Besonders vorsichtig wäre ich mit irgendwelchen Spekulationen was die Gesundheit des Unternehmens angeht.
Der Fachmann würde sich doch eher fragen, ob der Bauunternehmer noch eine Bürgschaft bei einer Bank bekommt, wenn doch die Finanzlage so schlecht ist?:cool:
Der Bauträger wird kurz vor Fertigstellung nicht mehr bereit sein auf einen wesentlichen Teil seiner Entlohnung zu verzichten. Das ist vollkommen normal. Für den Bauherr ändert sich nichts. Wenn der Bau nicht fertig gestellt wird kann er doch die Bürgschaft einlösen. Natürlich ist es für den Bauherren bequemer mit dem Bündel Geld in der Hand zu agieren. Davon träumen aber viele.
Dem Bauträger steht dieses Recht, den Sicherheitseinbehalt gegen Stellung einer Bürgschaft gemäß Baugesetzbuch zu. Das müßte also nicht einmal vertraglich geregelt werden.
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern würde ich absolut nicht als problematisch ansehen. Da gibts nämlich sofort Geld, wenn der Schein auf den Tisch gelegt wird.:rolleyes:
Ich würde eine schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts verlangen.
Die Bürgschaftserklärung sollte den Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage (§ 770, 771 Baugesetzbuch) mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche enthalten.
Alles wird Gut.