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AntonKnopf
Hallo,
ich interessiere mich für ein Grundstück. Dieses Grundstück ist Teil eine B-Plans.
In diesem Plan gibt es einige Einschränkungen bei denen ich vom Bauamt nähere Informationen angefragt hatte. Hier ging es nur um Klarstellung. Nicht darum irgendwelche Ausnahmen zu bekommen.
Die Baubehoerde hat die Fragen nicht beantwortet sondern darauf verwiesen, das diese durch einen Bauvorbescheid beantwortet würden.
Nun ist es aber so, das ich diese Grundstück ja noch gar nicht besitze und ich mich ggf. -- je nach Auslegung dieser Einschraenkungen -- gegen den Kauf des Grundstücks entscheiden würde.
Hier nun meine Fragen;
1. Kann ich von der Behörde verlangen, das sie mir diese Fragen beantworten, oder geht das tatsaechlich nur im Rahmen eines Bauvorbescheides?
2. Ich habe unten einmal die beiden offenen Punkte aufgeführt. Vielleicht weiss der eine oder andere wie diese Einschränkungen zu betrachten sind.
2.1. Im Bebauungsplan steht die folgende Klausel: Im reinen Wohngebiet (WR) sind nur Sattel und Walmdächer zulässig. Nurdächer sind unzulässig. ($87 Abs 1 Nr.1 BbgBO)
Würde ein Krüppelwalmdach damit ausgeschlossen sein oder fällt dies unter Walmdach?
Würde ein Schleppdach damit ausgeschlossen sein oder ist das in den Grenzen eines Satteldaches -- aber halt noch kein Nurdach?
2.2. Im B-Pan steht die folgende Klausel: Für Grundstücke mit direktem Anschluss an die öffentliche Strasse müssen Nebengebäude, Garagen und überdachte Stellplätze 1m hinter dem Hauptgebäude zurücktreten.
Bei dieser Klause ist mir nicht ganz klar wie "hinter ... zurücktreten" zu interpretieren ist.
Ich habe mal Skizzen A, B, C, D angefertigt. Die Zufahrt fuer dieses Grundstück ist vom privaten Zufahrtsweg -- nicht von der oefftl. Strasse.
Welche dieser Szenarien würde der Klausel entsprechen und welche nicht?
Vielen Dank für die Hilfe
Anton
ich interessiere mich für ein Grundstück. Dieses Grundstück ist Teil eine B-Plans.
In diesem Plan gibt es einige Einschränkungen bei denen ich vom Bauamt nähere Informationen angefragt hatte. Hier ging es nur um Klarstellung. Nicht darum irgendwelche Ausnahmen zu bekommen.
Die Baubehoerde hat die Fragen nicht beantwortet sondern darauf verwiesen, das diese durch einen Bauvorbescheid beantwortet würden.
Nun ist es aber so, das ich diese Grundstück ja noch gar nicht besitze und ich mich ggf. -- je nach Auslegung dieser Einschraenkungen -- gegen den Kauf des Grundstücks entscheiden würde.
Hier nun meine Fragen;
1. Kann ich von der Behörde verlangen, das sie mir diese Fragen beantworten, oder geht das tatsaechlich nur im Rahmen eines Bauvorbescheides?
2. Ich habe unten einmal die beiden offenen Punkte aufgeführt. Vielleicht weiss der eine oder andere wie diese Einschränkungen zu betrachten sind.
2.1. Im Bebauungsplan steht die folgende Klausel: Im reinen Wohngebiet (WR) sind nur Sattel und Walmdächer zulässig. Nurdächer sind unzulässig. ($87 Abs 1 Nr.1 BbgBO)
Würde ein Krüppelwalmdach damit ausgeschlossen sein oder fällt dies unter Walmdach?
Würde ein Schleppdach damit ausgeschlossen sein oder ist das in den Grenzen eines Satteldaches -- aber halt noch kein Nurdach?
2.2. Im B-Pan steht die folgende Klausel: Für Grundstücke mit direktem Anschluss an die öffentliche Strasse müssen Nebengebäude, Garagen und überdachte Stellplätze 1m hinter dem Hauptgebäude zurücktreten.
Bei dieser Klause ist mir nicht ganz klar wie "hinter ... zurücktreten" zu interpretieren ist.
Ich habe mal Skizzen A, B, C, D angefertigt. Die Zufahrt fuer dieses Grundstück ist vom privaten Zufahrtsweg -- nicht von der oefftl. Strasse.
Welche dieser Szenarien würde der Klausel entsprechen und welche nicht?
Vielen Dank für die Hilfe
Anton