A
Apolyxo
Ein Krüppelwalmdach ist nun einmal kein Walmdach und kein Satteldach. Eine Abweichung ist hier definitiv nach Recht und Gesetz zu beantragen. Falls die Behörde hier ohne Abweichung eine Genehmigung erteilen würde, wäre das natürlich super - Aber ohne Rechtsgrundlage. Das ist ja keine vorgeschriebene Dachfarbe "dunkel", wo man viel Interpretationspielraum hätte, welche Farben da noch gehen.P.S.: in die Bauvoranfrage würde ich ein Befreiungsbegehren garnicht hineinpacken. Das wird in der Antwort schon angemerkt werden, wenn der dezente Krüppelwalmdach aus Sicht der Behörde das im wesentlichen Satteldach "vorschriftswidrig" werden ließe.
Da es sich um eine örtliche Vorschrift handelt, würde ich hier in erster Linie aber einfach mal bei der Gemeinde vorfühlen. Nicht bei der Genehmigungsbehörde (meist Kreis, wenn nicht größere Stadt). Denn die Gemeinde entscheidet hier über die Abweichungen von örtlichen Vorschriften.