Hallo,
Du, als Kfm., solltest wissen, daß in der Preiskalkulation ein Unterschied zwischen reinem Warenhandel und verarbeitendem Gewerbe besteht. Deine Kostenrechnung ist wesentlich zu niedrig angesetzt. Dort hinein gehören Materialeinkauf, Herstellung und Gewinn; ggf.. Rabatte/Skonti. Abgesehen davon, daß diese Kosten bundesweit unterschiedlich ausfallen.
Deswegen habe ich Einheitspreise als Endpreise genommen, welche mir so von einem Bauunternehmen genannt wurden.
Beispiel: ich habe gerade die Vertragsunterlagen eines renommierten Anbieters aus NRW zur Prüfung auf dem Tisch liegen gehabt. Bei 11.80 x 11.80 m und I-geschossiger Bauweise, DN 38°, kostet eine Verbreiterung des Hauses um 0.20 m auf 12.00 m € 11.400,00.
Ich hoffe du hast deinen Kunden darauf hingewiesen, dass er hier ganz böse abgezockt werden soll?
Du unterliegst imho der irrigen Annahme, daß _Dein_ Geschmack auf alle Bauherren anwendbar ist. Nicht jeder Bauherr findet gerade Wände, nicht jeder Schrägen gut. Insofern ist es müßig über Geschmack und damit auch über vermeintliche Mehrwerte zu schreiben; das bedeutet für jeden Menschen etwas anderes.
Um also das aktuelle Thema noch mal aufzugreifen. In Baugebieten hier, wo vieles oder alles erlaubt ist, werden fast nie Dachschrägen gebaut. Entweder 2 Vollgeschosse ohne Schrägen oder eben ein Bungalow ohne Schrägen. Oben mit Dachschrägen wird fast nur dort gebaut, wo es gebaut werden muss. Wie schon öfters hier dargestellt, spart man sich kaum Geld durch die paar Steinchen weniger und wenn dann noch Zwerchgiebel oder ähnliches dazu kommt, dann wird es evtl. sogar teurer.
Ebenso baut kaum einer Flachdach, wen er nicht muss, jedenfalls nicht hier, wo es öfters freigegeben ist. Da ist das Walmdach der Favorit, aber es gibt eben auch Baugebiete, wo Flachdach vorgeschrieben ist und naja, sieht oft bescheiden aus. Man muss dazu sagen, dass die Häuser dann eben oft nur Klötze ohne Dach sind und nicht so elegante Bauhaus-ähnliche Projekte mit Vorsprüngen, Rücksprüngen, Terrassen, Farbgestaltung usw.