"Danke für die Blumen", superzapp!
Es ist tatsächlich so, wie Du ausgeführt hast.
Im Baubetrieb ist es üblich, die Höhenangaben negativ und in mm anzugeben. Weil man immer von der späteren NULL-Linie (in Bezug auf den verbindlichen Meterriss) ausgeht.
-10mm bedeutet also, dass bei einer Regeldicke der sogenannten Glättmasse von 2mm noch 8mm für den Oberbelag verbleiben.
Nein, es ist tatsächlich so, dass 20mm (also 2cm) Abweichung nicht mehr die Grenzwerte einer Oberflächenebenheit abbilden.
Und zu spachteln (Glättmasse) ist bei elastischen sowie Textilien Oberbelägen, aber auch bei den Klick-Varianten immer. Ein Aspekt dafür ist der, weil der Estrichleger die Ebenheit eines Estrichs nur mit erhöhtem Aufwand so hinbekommt, dass er die Zeile 3 der DIN 18202 (Tab. 3) erfüllt. Muss er auch nicht!
Es darf und kann nicht interessieren, wenn wegen der vielleicht 200,--€ Mehrkosten (für eine Glättmasse) gejammert wird und zwecks Kostenersparnis was auch immer im Klick-Verfahren einfach auf den Estrich gebracht wird. Das rächt sich. Und zwar sehr sehr schnell.
Die Einsparung führt beim Begehen möglicherweise zu "weichen" Zonen in der Nutzebene und es knirscht, weil eben der Estrich absandet (keine feine Glättmasse aufgebracht wurde) und ein jeder Schritt mit feinem Knackgeräusch verbunden sein wird.
Aber ein Bauherr kann und darf das! Denn er muss ja mit den von ihm (bewusst) bewirkten Konsequenzen leben - und ggf. auch den Rückbau bezahlen, damit dann jemand die Belagsverlegung durchführt, der Ahnung von der Fußbodentechnologie hat.
ABER: so richtig sparen, das wird er (der Bauherr) am nicht durchgeführten Glättmasseneinsatz sicherlich nicht!!
Es ist spät geworden, allseits eine Gute Nacht!
KlaRa