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Scout**
Ich habe für dich mal gegoogelt, was die Regeln zu Kalksandstein so sagen:
Die Auswirkungen von vertikalen (senkrechten) Schlitzen in tragenden und nicht tragenden Wänden sind unterschiedlich. Bei tragenden KS-Wänden sind vertikale Schlitze (unabhängig von der Schlitztiefe) im Regelfall unkritisch. In diesem Fall kann die Wand in zwei Wandabschnitte, getrennt durch den Schlitz, angenommen werden.
An der Stelle des Schlitzes ist ein freier Rand anzunehmen...., dürfen auch in nicht tragenden Wänden ausgeführt werden.
Sprich: mit nem 8cm breiten und 6 cm tiefen Kanal kannst du so rechnen als ob du durchgängig 8 cm Breite von deiner tragenden Wand rausgenommen hättest....ohne nähere Betrachtung wären aber nur bis zu 2cm Tiefe bzw. bis zu 10 cm Breite unproblematisch.
Die Auswirkungen von vertikalen (senkrechten) Schlitzen in tragenden und nicht tragenden Wänden sind unterschiedlich. Bei tragenden KS-Wänden sind vertikale Schlitze (unabhängig von der Schlitztiefe) im Regelfall unkritisch. In diesem Fall kann die Wand in zwei Wandabschnitte, getrennt durch den Schlitz, angenommen werden.
An der Stelle des Schlitzes ist ein freier Rand anzunehmen...., dürfen auch in nicht tragenden Wänden ausgeführt werden.
- Bei vierseitig gehaltenen nicht tragenden Wänden kann der vertikale Schlitz als freier Rand angenommen werden. Ob die zulässigen Wandlängen der beiden entstehenden (dreiseitig gehaltenen) Wandabschnitte eingehalten werden, ist zu prüfen.
- Bei der Ermittlung der zulässigen Wandlänge der nicht tragenden Wand kann die nächstkleinere Wanddicke herangezogen werden.
- Bei der Ermittlung der zulässigen Wandlänge der nicht tragenden Wand kann die nächstkleinere Wanddicke herangezogen werden.
Sprich: mit nem 8cm breiten und 6 cm tiefen Kanal kannst du so rechnen als ob du durchgängig 8 cm Breite von deiner tragenden Wand rausgenommen hättest....ohne nähere Betrachtung wären aber nur bis zu 2cm Tiefe bzw. bis zu 10 cm Breite unproblematisch.