M.W. gilt die Fassung 2014, die aber beinhaltet, dass das, was man 2014 Kfw 70 nannte, ab 1.1.16 Grundstandard ist, also schlechter als das kriegt keine Baugenehmigung mehr. Karsten
Wir haben ein Objekt. Das ist ein Neubau. Dachte das wäre ein Energieeinsparverordnung 2016 Haus. Habe jetzt durch die Baubeschreibung erfahren, dass es ein Energieeinsparverordnung 2014 Haus ist. Wollte gerne den Unterschied grob wissen.
Wie geschrieben, gibt es keine Energieeinsparverordnung 2016. Es gibt nur eine Energieeinsparverordnung 2014, welche verschärfte Regeln enthält, die erst ab 01.01.2016 gültig wurden.
Wie ist es, wenn die vor dem 01.01.2016 den Bauantrag gestellt haben, aber Ende 2017 fertig werden. Müssen die nach den verschärfte Regeln dennoch bauen?