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Escroda
Frage deinen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mal, ob er noch alle Latten am Zaun hat, im 70er-Jahre-Kataster 2,98m zu dokumentieren.
In NRW würde nichts passieren.Wie ist der weitere übliche Ablauf?
Sollte es sich tatsächlich um Grenzen aus den Siebzigern handeln, sind die 2cm deutlich unter der Fehlergrenze - daher mein einleitender Satz. Genau um solche Fragen zu vermeiden ist es üblich, im Rahmen der zulässigen Fehlergrenzen auf bauordnungsrechtliche Mindestabstände zu runden.2) Gibt es eventuell "Bautoleranzen", innerhalb derer Abweichungen akzeptiert werden?
Wenn Koordinatenkataster vorliegen sollte und @Tassimat 's Vorschlag nicht funktioniert, also auch ein vom Nachbarn beauftragter Gutachter, der so um die 2k€ kosten wird, ebenfalls immer auf 2,98m kommt, kann dein Nachbar auf Entschädigung klagen. Gerichtskosten 3k, Entschädigung 200€. Kurzum: Entspann' Dich!3) Wie könnte der Missstand - falls erforderlich - geheilt werden?