Unterschreitung des Grenzabstands von 3 m

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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C

chand1986

rn würde ich darum bitten, Statements nur aus entsprechender eigener Erfahrung oder aus professionellem Wissen heraus abzugeben.
Du kofferst dem einzigen Mitglied an's Bein, das über die von dir geforderte "professionelle Erfahrung" verfügt, und dir auch mithilfe dieser noch eine wertvolle Antwort gegeben hat? Stark...

Meine Fragen:
1) Wie ist der weitere übliche Ablauf? Das heißt: was macht das Bauamt mit dem Messprotokoll? Zur Akte nehmen und ggf. warten bis der Nachbar sich möglicherweise "beschwert" oder werden die jetzt aktiv? Fall ja, inwiefern?
Üblicherweise passiert da: Nix. Erfahrungswerte für den gegenteiligen Fall haben nicht mal Fachleute, weil kommt ja fast nie vor.

2) Gibt es eventuell "Bautoleranzen", innerhalb derer Abweichungen akzeptiert werden?
2) Nicht explizit festgeschrieben. Aber die 2cm sind innerhalb der Toleranz eines so alten Katasters, wie dir dargelegt wurde.

3) Wie könnte der Missstand - falls erforderlich - geheilt werden?
Ausgleichszahlung oder Rückbau.
 
Y

ypg

Mit Handy sieht man übrigens die Berufsbezeichnungen im Hochformat nicht, erst wenn man das Handy quer nimmt ;)

Ich persönlich finde es für die Neutralität gut :)
Allerdings ist schon lustig, wie die ein oder andere „richtige“ Antwort hier gewertet wird.

Wenn es nach Erfahrungen mit den Ämtern geht: da gibt es von jedem Bauherren eine andere Erfahrung, schlimmer ist, dass gleiches Amtsverhalten sogar von verschiedenen Bauherren anders aufgenommen werden, also zu zwei unterschiedlichen Antworten führen kann ;)
 
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