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Remaxxx
Hallo zusammen,
folgende Ausgangslage: mir gehören in NRW Grundstück 1) zu 94% (Bruchteilsgemeinschaft) sowie Grundstück 2) zu 100%. Grundstück 1) und 2) grenzen aneinander. Auf Grundstück 1) soll nun eine Garage gebaut werden, welche aufgrund von zu geringen Grenzabständen zu Grundstück 2) nicht genehmigt werden würde. Wären Grundstück 1) und 2) "vereint", also ein Grundstück, würde dem Bauantrag nichts im Wege stehen. Die verbleibenden 6 Prozent von Grundstück 1) gehören einer Person, die im letzten Jahrhundert verstorben ist, über mögliche Erben ist nichts bekannt. Dementsprechend ist eine Verschmelzung vermutlich zeitnah nicht möglich, sondern wäre im besten Falle erst nach einem langwierigen (und evtl. kostspieligen) Nachlassverfahren realisierbar.
Meine Frage ist deshalb, ob in diesem Fall eine Vereinigungsbaulast auf Grundstück 2) sinnvoll wäre. Was wären hier mögliche Nachteile? Geht das überhaupt ohne die Unterschrift des "6% Anteilseigners" von Grundstück 1)?
Vielen Dank vorab!
folgende Ausgangslage: mir gehören in NRW Grundstück 1) zu 94% (Bruchteilsgemeinschaft) sowie Grundstück 2) zu 100%. Grundstück 1) und 2) grenzen aneinander. Auf Grundstück 1) soll nun eine Garage gebaut werden, welche aufgrund von zu geringen Grenzabständen zu Grundstück 2) nicht genehmigt werden würde. Wären Grundstück 1) und 2) "vereint", also ein Grundstück, würde dem Bauantrag nichts im Wege stehen. Die verbleibenden 6 Prozent von Grundstück 1) gehören einer Person, die im letzten Jahrhundert verstorben ist, über mögliche Erben ist nichts bekannt. Dementsprechend ist eine Verschmelzung vermutlich zeitnah nicht möglich, sondern wäre im besten Falle erst nach einem langwierigen (und evtl. kostspieligen) Nachlassverfahren realisierbar.
Meine Frage ist deshalb, ob in diesem Fall eine Vereinigungsbaulast auf Grundstück 2) sinnvoll wäre. Was wären hier mögliche Nachteile? Geht das überhaupt ohne die Unterschrift des "6% Anteilseigners" von Grundstück 1)?
Vielen Dank vorab!
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