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Myrna_Loy
naja, diese Einschätzung würde ich mal einem Fachanwalt überlassen.So ist es
Du hast null Handhabe
naja, diese Einschätzung würde ich mal einem Fachanwalt überlassen.So ist es
Du hast null Handhabe
Es zählt nur das Schriftliche. Was der GU Mal nebenher versprochen/zugesagt hat wird vor Gericht nicht durchgehen. Und Wohnung innerhalb der regulären Bauzeit (bis 12/2022) ist eure Baustelle nicht die des GU.Danke für Deine Antwort!
Ich sehe das nicht ganz so wie Du. Zumal mündliche Nebenabreden („ganze Gerede drumherum“) sehr wohl rechtswirksam sein können, zumal wir kein Schriftlichkeitsgebot festgelegt haben. Wieso sollte ich den Vertrag freiwillig mit der Klausel unterschreiben, wenn ich dann 4 Monate keine Bleibe habe? Haben ja bei Unterfertigung gesagt, spätestens im Sommer MUSS es fertig sein. Das war vereinbart. Samt unterzeichnetem Bauplan.
Wir werden morgen einmal einen Rechtsanwalt kontaktieren und einen schönen Brief aufsetzen lassen. Vielleicht zeigt das ja Wirkung.
"Wer den Frieden will bereite den Krieg vor". Ich halte mich auch nicht wirklich immer daran, habe noch nicht ausgelernt. Bin auch eher Optimist (manche würden sagen "blauäugig". Das bedeutet in eurem Fall, Verträge mit Vertragsstrafen wären eine gute Idee gewesen. Das Nachfolgende schliesst mich mit ein! Ich bin immer wieder erstaunt wie leichtsinnig und gutgläubig bei der meist teuersten Entscheidung im Leben vorgegangen wird. Bin übrigens nicht der, der diesen Satz zum ersten Mal hier im Forum niedergeschrieben hat.Danke für Deine Antwort!
Ich sehe das nicht ganz so wie Du. Zumal mündliche Nebenabreden („ganze Gerede drumherum“) sehr wohl rechtswirksam sein können, zumal wir kein Schriftlichkeitsgebot festgelegt haben. Wieso sollte ich den Vertrag freiwillig mit der Klausel unterschreiben, wenn ich dann 4 Monate keine Bleibe habe? Haben ja bei Unterfertigung gesagt, spätestens im Sommer MUSS es fertig sein. Das war vereinbart. Samt unterzeichnetem Bauplan.
Wir werden morgen einmal einen Rechtsanwalt kontaktieren und einen schönen Brief aufsetzen lassen. Vielleicht zeigt das ja Wirkung.
Schau mal in die Vertragsklauseln: Steht dort evtl. dass keine mündlichen Nebenabsprachen, etc. getroffen wurden?Danke für Deine Antwort!
Ich sehe das nicht ganz so wie Du. Zumal mündliche Nebenabreden („ganze Gerede drumherum“) sehr wohl rechtswirksam sein können, zumal wir kein Schriftlichkeitsgebot festgelegt haben. Wieso sollte ich den Vertrag freiwillig mit der Klausel unterschreiben, wenn ich dann 4 Monate keine Bleibe habe? Haben ja bei Unterfertigung gesagt, spätestens im Sommer MUSS es fertig sein. Das war vereinbart. Samt unterzeichnetem Bauplan.
Wir werden morgen einmal einen Rechtsanwalt kontaktieren und einen schönen Brief aufsetzen lassen. Vielleicht zeigt das ja Wirkung.