Die Liste habe ich aus dem Bauwerkvertrag meines Hausanbieters übernommen.
Mir war leider nicht aufgefallen, dass die Berechnung der Grundflächenzahl UND Geschossflächenzahl in der Auflistung fehlt... (wie schon beschrieben, mache ich das alles zum ersten Mal....)
Folgendes Ergebnis haben meine Telefonate heute gebracht:
Katasteramt hatte keine Ahnung und hat mich sofort ans Bauamt verwiesen.
Beim Gespräch mit einem Stadtbauamtsrat wurde mir mitgeteilt, dass es üblich ist einen amtlichen Lageplan einzureichen, auch wenn er nicht zwingend notwendig ist.
Denn ob er notwendig ist oder nicht, würde erst beim Vorliegen eines nichtamtlichen Lageplans geprüft. Und wenn der Sachbearbeiter dann meint, er bräuchte doch einen amtlichen Lageplan verzögert sich durch die Nachforderung die Bearbeitungszeit des Bauantrags.
Und das will natürlich niemand... Und daher wird es in der Praxis so gehandhabt, dass man grundsätzlich einen amtlichen Lageplan vorlegt, auch wenn die Verordnung dies in den meisten Fällen überhaupt nicht fordert.
Auch wenn ich selbst Sachbearbeiterin in einer Behörde bin und Bescheide schreibe, ist mir das Baurecht fremd. Ich kann daher nicht mit abschließender Sicherheit beurteilen, ob wir definitiv keinen amtlichen Lageplan benötigen.
Eine Verzögerung der Bauantragsbearbeitung möchten wir natürlich nicht riskieren.
Daher ist meine derzeitige Auffassung zu unserer weiteren Vorgehensweise:
Amtlichen Lageplan beim öffentlich bestellten Vermesser in Auftrag geben (kostet 2100€ gem. Gebührenordnung) und den Rest bei dem nicht öffentlich bestellten Vermesser in Auftrag geben.