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Escroda
Wie jetzt? Die müssen doch sagen können, ob die Grenzen festgestellt sind und von welcher Qualität die Koordinaten sind. Und wenn es nur die Aussage gibt, dass diese Auskünfte nur auf formellen Antrag gebührenpflichtig gegeben werden.Katasteramt hatte keine Ahnung und hat mich sofort ans Bauamt verwiesen.
VVBauPrüfVO:
Bei der Abgabe der Liegenschaftskarte/Flurkarte teilt die Katasterbehörde auf Antrag auch mit, ob die in Absatz 3 Nr. 1 und 2 genannten Tatbestände vorliegen.
Direkt Beschwerde beim Amtsleiter - zack, Rübe ab.
Sowas habe ich schon befürchtet. "Hamma imma so jemacht". Klügel gibt's nicht nur in Köln. Sehr ärgerlich.Beim Gespräch mit einem Stadtbauamtsrat wurde mir mitgeteilt, dass es üblich ist einen amtlichen Lageplan einzureichen, auch wenn er nicht zwingend notwendig ist.
Direkt Beschwerde beim Bürgermeister - zack, Rübe ab.
Kann ich nicht empfehlen, da dann Synergieeffekte nicht genutzt werden können. Es ist ja leider nicht so, dass die Leistungen mit den angegebenen Preisen einzeln beauftragt werden können. Die Beschaffung und Auswertung der Katasterunterlagen z.B. ist ja für jede Leistung notwendig, im Paket aber nur einmal.Amtlichen Lageplan beim öffentlich bestellten Vermesser in Auftrag geben (kostet 2100€ gem. Gebührenordnung) und den Rest bei dem nicht öffentlich bestellten Vermesser in Auftrag geben.
Entweder der nicht-öffentlich Bestellte weiß was er tut und ist sich sicher, dass kein amtlicher Lageplan benötigt wird. Oder Du beauftragst den öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit der Erstellung eines Lageplans zum Bauantrag. Da dieser, wenn er ortsansässig ist, vermutlich online auf die Katasterunterlagen zugreifen kann, kann er in 10 Minuten herausfinden, ob ein amtlicher notwendig ist. Bezüglich Baulasten musst Du Dir aber sicher sein, da diese in vielen Kommunen noch nicht digital abgerufen werden können.
P.S.: Es ist sinnvoller, den Vermesser seines Vertrauens zu finden, als den billigsten.