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Hallo yakari,
Bodenrichtwert und eine verbindliche Kostenaufstellung kannst Du von mir bekommen.
Leider wirst Du mit den Kosten, die @toxicmolotow genannt hat keinesfalls hinkommen, wenn es sich um eine Einzelteilung handelt.
Grundsätzlich ist Dein Preis um 20% ggü. den Kosten von toxic verringert, allerdings hängt das auch vom Zuschnitt etc. ab. Die Kosten richten sich in NRW nach:
1. Größe des Grundstücks (du liegst zwischen 100 und 1000m²)
2. Bodenrichtwert (Du liegst zwischen 80€ und 250€, dazwischen gibt's keine Kostenunterschiede)
3. Länge der zu untersuchenden Altgrenzen (hängt von der neu zu bestimmenden Grenze ab, kann ohne einen Plan niemand wissen, ergo die Kosten auch nicht bestimmen)
4. Ursprungsgrundstück bebaut/unbebaut ?! Wenn bebaut => Teilungsantrag, der weitere Kosten auslöst
5. Nebenkosten für die Übernahme beim Katasteramt (Standardfall: 2 x 270€ = 540€ rein netto)
Für eine verbindliche Kostenaufstellung einfach Lagebezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück und/oder korrekte Adressierung) zuschicken und in der Karte oder in einer Skizze die neue Grenze einzeichnen.
MfG
Dirk Grafe
Bodenrichtwert und eine verbindliche Kostenaufstellung kannst Du von mir bekommen.
Leider wirst Du mit den Kosten, die @toxicmolotow genannt hat keinesfalls hinkommen, wenn es sich um eine Einzelteilung handelt.
Grundsätzlich ist Dein Preis um 20% ggü. den Kosten von toxic verringert, allerdings hängt das auch vom Zuschnitt etc. ab. Die Kosten richten sich in NRW nach:
1. Größe des Grundstücks (du liegst zwischen 100 und 1000m²)
2. Bodenrichtwert (Du liegst zwischen 80€ und 250€, dazwischen gibt's keine Kostenunterschiede)
3. Länge der zu untersuchenden Altgrenzen (hängt von der neu zu bestimmenden Grenze ab, kann ohne einen Plan niemand wissen, ergo die Kosten auch nicht bestimmen)
4. Ursprungsgrundstück bebaut/unbebaut ?! Wenn bebaut => Teilungsantrag, der weitere Kosten auslöst
5. Nebenkosten für die Übernahme beim Katasteramt (Standardfall: 2 x 270€ = 540€ rein netto)
Für eine verbindliche Kostenaufstellung einfach Lagebezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück und/oder korrekte Adressierung) zuschicken und in der Karte oder in einer Skizze die neue Grenze einzeichnen.
MfG
Dirk Grafe